Betreff
Bürgerantrag: Aufhebung der Bebauungspläne "Beller Nr. 03 und Nr. 04"
Vorlage
0518/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es sind zwei „Bürgeranträge“ bei der Stadt Brakel eingegangen, in denen gleichlautend beantragt wird, die Bebauungspläne “Beller B-Plan Nr. 4“und „Beller B-Plan Nr. 3“ aufzuheben, um dadurch den Ausbau von Windkraft in Brakel-Beller und Höxter-Ottbergen zu ermöglichen.

 

Gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) handelt es sich bei diesen Anträgen um Anregungen gemäß § 24 GO NRW. Zuständig für die Erledigung von Anregungen ist gemäß § 6 der Hauptsatzung der Stadt Brakel der Haupt- und Finanzausschuss.

 


Anlagen:

 

-      Zwei Schreiben der Antragssteller

 


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, die vorliegenden Anregungen zur Vorberatung an den Bauausschuss zu verweisen. Die endgültige Entscheidung obliegt dann dem Rat der Stadt Brakel, als zur Entscheidung berechtigten Stelle.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

keine