Sachverhalt:
Durch
das Büro „Junker + Kruse
Stadtforschung Planung“, Dortmund, ist seit
Anfang 2017 die mittlerweile erforderlich gewordene Fortschreibung des
„Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Brakel“ (unter Berücksichtigung
der Leerstandsproblematik von Einzelhandelslagen
im Erdgeschoss) in enger Abstimmung mit Politik und
Verwaltung (Stichwort Arbeitskreis) erfolgt.
Die städtebaulich hergeleiteten und daher fixen Eckpunkte und Gewichtungen des Konzeptes sind Anfang 2018 vorberaten und daraufhin in einen kompletten Entwurf eingearbeitet worden, der den Fraktionen zwecks Beratung zur Verfügung gestanden hat.
Dieser Entwurf ist vom Bauausschuss vor der Sommerpause 2018 beschlossen worden und hat danach als Grundlage einer informellen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (Informationsveranstaltung: Protokoll siehe Anlage) gedient, aus der sich lediglich redaktionelle Änderungen (genauere Formulierung einiger Ziele, um diese rechtssicherer in die Bauleitplanung übernehmen zu können) ergeben haben. Das Konzept in seiner Fortschreibung ist dabei auf eine breite Zustimmung gestoßen.
Es ist abschließend der Beschluss dieses Konzeptes durch den Rat vorzusehen, um auf eine abgesicherte Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung in diesem Themenfeld zurückgreifen und die städtebaulichen Ziele zur rechtssicheren Begründung der Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen planerisch umsetzen zu können.
Hierzu
steht den Ratsmitgliedern der Entwurf
des Einzelhandelskonzeptes in elektronischer Form über das Ratsinformationssystem (Anhang
zur Vorlage) zur Verfügung.
In den Sitzungen wird es daher keine erneute Vorstellung dieses Konzeptes geben.
Beschlussvorschlag:
Das „Einzelhandelskonzept für die Stadt Brakel - Fortschreibung“ wird als Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung zur rechtssicheren Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen beschlossen.