Sachverhalt:
Auf den Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ vom 17.08.2012 mit der am 10.10.2012 vorgelegten Unterschriftenliste - vgl. Anlagen - wird verwiesen.
In dieser Angelegenheit hat bereits ein Ortstermin am 01.08.2012 mit Vertretern der Straßenverkehrsbehörde und Kreispolizeibehörde Höxter stattgefunden. Die Niederschrift über den Ortstermin ist als Anlage beigefügt.
Die
Straße „Hahnenhof“ hat nicht den typischen Charakter einer Straße mit Fahrbahn,
Gehweg, ggf. Radweg. Sie hat als verkehrsberuhigter Bereich nach Zeichen
324/325 StVO einen niveaugleichen Ausbau, Pflanzbeete, wechselseitige
Parkstände, Plateau-Aufpflasterungen und Einengungen.
Gewünscht wird gem. o.a. Antrag, die Straße „Hahnenhof“ als eine Sackgasse auszuweisen, so dass die Straße Hahnenhof nur über die Einfahrt von der Straße „Heilige Seele“ her angefahren und wieder verlassen werden kann; Ein- und Ausfahrt sind also identisch.
An eine Sackgasse sind raumplanerische Anforderungen zu stellen. D.h.: Am Ende einer Sackgasse soll ein Kehrplatz
(Wendeplatz, Wendehammer) für Fahrzeuge und ein Fußweg als Verbindung zum
übrigen Fußwegenetz sein. Fahrzeuge/ größere Fahrzeuge (Lieferfahrzeuge) sollen
wenden können und Fußgänger sollen die Möglichkeit haben, weiter vorwärts zu
gehen. Diese Bedingung (Wendeplatz, Wendehammer) ist insbesondere für größere
Fahrzeuge in der Straße „Hahnenhof“ - sollte sie Sackgasse werden - nicht ausreichend
erfüllt. Umbauten wären erforderlich. Der Durchgang für Fußgänger wäre
unproblematisch.
Über den
Antrag der Fraktion „Bündnis90/Die Grünen“ vom 17.08.2012 zur Ausweisung der
Straße „Hahnenhof“ als Sackgasse mit Abbindung der Straße „Hahnenhof“ im
Einmündungsbereich „Hahnenhof/Gartenring“ und Zufahrt von bzw. Ausfahrt zur
Straße „Heilige Seele“ ist zu entscheiden.
Beschlussvorschlag:
Formulierung nach Beratung in der Sitzung