Nach § 8 Abs. 1 Buchstabe b der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Brakel vom 17.12.1987 sind Straßen endgültig hergestellt wenn sie u.a. beidseitige Gehwege aufweisen.
Da die Erschließungsanlage "Franz-Hillebrand-Straße" in der Kernstadt Brakel dieses Merkmal nicht aufweist, ist gemäß § 8 Abs. 3 der v.g. Satzung durch den Rat eine Abweichung festzulegen. Dieser Beschluss ist als Satzung öffentlich bekanntzumachen.
Anlagen:
Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Es wird empfohlen, die in der Anlage beigefügte
Satzung über die Festlegung der Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Franz-Hillebrand-Straße" in der Kernstadt Brakel
zu beschließen.
Die Satzung wird Bestandteil der Sitzungsniederschrift.