Sachverhalt:
Über den Regionalplan im Entwurf ist bereits am 30.08.2006 im Bauausschuss beraten und eine entsprechende Stellungnahme der Stadt Brakel beschlossen worden.
Diese
bezog sich auf Bedenken hinsichtlich der Freiraumdarstellungen (Neuausweisung)
zum „Schutz der Natur“ (BSN) im Rahmen des Punktes B.II. Natürliche
Lebensgrundlagen - Freiraum zum „Schutz der Landschaft und
landschaftsorientierte Erholung“; nur unter der Bedingung, dass lediglich der
Status Quo in Sachen BSN-Darstellung festgeschrieben und keine weiteren
Ausweisungen (4 Flächen) in diese Richtung vorgenommen werden, ist die
Beibehaltung des Entwurfes der Fortschreibung des Regionalplanes auf Brakeler
Stadtgebiet befürwortet worden. Dadurch sollten auch perspektivische
Siedlungserweiterungen sowie Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche
ungefährdet von ggf. gültig werdenden Handlungsbeschränkungen bleiben.
Im Übrigen herrschte ein Interessenausgleich.
Es
ist im überarbeiteten Entwurf des Regionalplanes nun so, dass von den
seinerzeit (Entwurf 2006) übrig gebliebenen 4 BSN-Flächen 3 entfallen sind, man
den genannten Bedenken also insoweit gefolgt ist, als die Konzeption der
Darstellung von BSN-Flächen überarbeitet worden ist und die Darstellung
flächenmäßig weitgehend auf die nach dem Biotopkataster der LÖBF mindestens
regional bedeutsamen und/ oder naturschutzwürdigen Biotopflächen beschränkt
wird.
Neben
einer weiter bestehen bleibenden Darstellung (Grünlandkomplex am Hampenhausener
Berg u. Waldgebiet beim Teufelsberg südlich von Erkeln) ist eine bedeutende
Fläche in diesem Zuge neu in die Planung hineingenommen worden (Orchideen- u.
Perlgrasbuchenwald am Herzberg bei Rheder), sodass es für das Stadtgebiet
Brakel zu 2 - im Vergleich zum GEP 1995 - hinzutretenden BSN-Flächen gekommen
ist (urspr. Entwurf 2005: 6 Flächen).
Auch insgesamt ist hier eine Reduzierung der BSN-Flächenausweisungen gemäß Stellungnahme des Kreises Höxter erreicht worden, wobei es allein auf die sachliche Begründung für jede Fläche im Einzelfall angekommen ist. Jedenfalls werden die im zwischenzeitlichen Entwurfsstand auf fast 25% des Kreisgebietes angewachsenen (und zwischenzeitlich zur Synopse zu den Einwendungen auf 16% reduzierten) BSN-Darstellungen weit unterschritten.
Die Stadt Brakel hat nach erneuter sachlicher Prüfung im Rahmen der abschließenden Beratung mit der Bezirksplanungsbehörde aus den genannten Gründen einer sachgerechten Reduzierung der BSN-Flächen bereits ihren Interessenausgleich mit der Bezirksregierung erklärt, da die entscheidende Vorberatung (vor Abschluss durch den Regionalrat) in Kürze ansteht.
Die Verwaltung schlägt daher vor, eine befürwortende Stellungnahme zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Nach eingehender Prüfung im Rahmen der abschließenden Beratung mit der Bezirksplanungsbehörde ist eine sachgerechte Reduzierung der BSN-Flächen festgestellt und damit ein abschließender Interessenausgleich mit der Bezirksregierung/ Bezirksplanungsbehörde erreicht worden.
Der Ausschuss spricht sich daher für den Entwurf der Fortschreibung des Regionalplanes auf Brakeler Stadtgebiet aus.