Sachverhalt:
1. Einwendungen von Einwohnern und
Abgabepflichtigen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW, in der zur Zeit gültigen Fassung, vom 04.02. bis 22.03.2010 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen (05.02. bis 26.02.2010) keine Einwendungen erhoben worden.
2. Haushaltssatzung mit Anlagen für das
Haushaltsjahr 2010
Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2010 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 04.02.2010 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den
Ergebnisplan
Erträge von 21.250.587,00 €
Aufwendungen von 23.133.770,15 €
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine
Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe von 1.883.183,15 €
erforderlich.
Finanzplan
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 21.177.964,00 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 22.540.974,15 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 2.387.270,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 2.381.434,00 €
Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
Haupt- und Finanz- und Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 16.03. bzw. 18.03.2010 mit dem Vorschlag der Verwaltung für den Haushalt 2010 bzw. den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2010 befasst. Unter Einbeziehung der nachstehenden Änderungen wird dem Rat der Stadt empfohlen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 anzunehmen:
Aus Sicherheitsgründen soll die einsturzgefährdete Bruchsteinmauer des Friedhofes in Hembsen erneuert werden. Unter dem Produkt 553000-240 –Friedhofs- und Bestattungswesen ist ein Projekt mit einer Auszahlungsermächtigung von 37.000,00 € mit einer Zuwendung des Landes in Höhe von 12.500,00 € eingeplant.
Für die Neugestaltung des Schulhofes in der Kath. Grundschule Hembsen soll ein Betrag von 5.000,00 € bereitgestellt werden. Unter dem Produkt 211000-041-521100 –Schulbudget Kath. Grundschule Hembsen- ist eine entsprechende Aufwandsposition vorgesehen.
Die Werbung für Gewerbeansiedlung und Wohnen in Brakel soll überregional und per Internet verstärkt werden. Hier ist unter dem Produkt 571000-5291 –Wirtschaftsförderung- ein zusätzlicher Betrag von 5.000,00 € eingestellt worden.
Die Wiedervermietung von gewerblichen Leerständen in der Fußgängerzone soll durch Übernahme der ersten drei Monatsmieten durch einen Zuschuss der Stadt vergünstigt werden. Hier ist unter dem Produkt 571000-521800 ein Zuschussbetrag von 5.000,00 € berücksichtigt worden.
Der Mehraufwand von 15.000,00 € soll durch die Einsparung bei der Kreisumlage in Höhe von rd. 65.000,00 € gedeckt werden. Um den restlichen Minderaufwand in Höhe von 50.000,00 € soll der Zuschuss der Stadt an das Produkt 540000 –Kubra Straßen- erhöht werden um die durch den Winter verursachten Straßenschäden ausbessern zu können. Hierbei soll die Straßenunterhaltung um insgesamt 70.000,00 € erhöht werden, wobei die restlichen 20.000,00 € durch Einsparungen bei den Personalkosten aufgrund des niedrigeren Tarifabschlusses bereitzustellen sind.
Der mit insgesamt 125.000,00 € vorgesehene Ausbau der Straße Auf dem Eickfeld in Gehrden (Produkt 540000-220 –Kubra Straßen) soll mit einem Investitionsvolumen von höchstens 110.000,00 € ausgebaut werden.
Über den im Produkt 111060-105 vorgesehenen Erwerb des nördlichen Gebäudeteils für das Programm „Soziale Stadt“ wird zunächst eine Auszahlungssperre verhängt.
Beschlussvorschlag:
Zu beschließen, der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2010 zuzustimmen.
Haushaltssatzung
der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr
2010
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW.S.666), in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 22.03.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, der für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthalt, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 21.250.587,00 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 23.133.770,15 €
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 21.177.964,00 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf 22.540.974,15 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.399.770,00 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-
tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.418.434,00 €
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
561.000,00 €
Festgesetzt.
§ 4
die
Verringerung der Ausgleichsrücklage
zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
1.883.183,15 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen
werden dürfen, wird auf 2.000.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern
werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 240
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 381
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 400
v.H.
§ 7
Ein
Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.
§ 8
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:
1.
wenn sie nicht einen Betrag von 1.500,00 € überschreiten.
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW
sind unerheblich:
1.
bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,
2.
bei der Umschuldung von Krediten,
3.
bei inneren Verrechnungen,
4.
wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt
sind,
5.
wenn sie nicht einen Betrag von 6.000,00 € überschreiten,
6.
über 6.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.
Alle erheblichen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.