Sachverhalt:

Beiträge für Straßenausbaumaßnahmen dürfen laut einer Gesetzesänderung nicht mehr erhoben werden, wenn die Maßnahmen ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die Maßnahmen frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen (§ 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW).

Bisher galt die Regelung, dass diese Maßnahmen im Straßen- und Wegekonzept aufgeführt werden mussten, um eine Förderung zu beantragen. Diese Bedingung ist in der aktuellen Ausführung des §8 und 8a KAG NRW nicht aufgeführt. Bei Antragseinreichung muss jedoch das zu dem Zeitpunkt gültige Straßen- und Wegekonzept beiliegen.

Um eventuelle bürokratische Hürden zu umgehen, empfiehlt es sich daher, das Straßen- und Wegekonzept kurzfristig anzupassen und um die Maßnahmen zu erweitern, die in Zusammenarbeit mit dem Kreis Höxter bzw. mit Straßen NRW durchgeführt werden.

 


Anlagen:

Entwurf des aktualisierten Straßen- und Wegekonzepts

 


Beschlussvorschlag:

Es wird vorgeschlagen, das Straßen- und Wegekonzept um die Straße „Holzstraße/L953“ in Frohnhausen (Ausbau des Gehwegs von der Bartholomästraße bis etwa Mitte des Grundstücks „Holzstraße 24“) und um die Straße „Alte Dorfstraße/K40“ in Auenhausen (die gesamte Maßnahme erstreckt sich von etwa Höhe Bannenbergbach bis zum Grundstück „Alte Dorfstraße 18“, der Gehweg wird innerhalb des Ortes grunderneuert).

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

Durch die Ergänzung des Straßen- und Wegekonzepts kann die Förderung der Straßenausbaubeiträge durch das Land NRW beantragt werden, wodurch der Haushalt entlastet wird.