Betreff
Bauliche Entwicklung der Grundschule Brakel
Vorlage
0845/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich ist in § 24 SGB VIII gesetzlich verankert und wird ab dem Schuljahr 2026/2027 sukzessiv eingeführt. Die Kommunen sind hier als Schulträger in der Verantwortung, ausreichende Schulräume zur Verfügung zu stellen, um dem Rechtsanspruch weitestgehend Rechnung zu tragen.

 

Auch Schule wird sich den neuen Anforderungen stellen und organisatorische Lösungen für modernen Unterricht und Ganztagsbetreuung auf den Weg bringen. Ziel ist es, mit einem entsprechenden baulichem Raumkonzept das Schulgebäude als ganztägigem Lebens- und Lernort auszurichten und Klassenräume multifunktional für den Ganztag einzurichten.

 

Nach Durchführung von Exkursionen an Grundschulen in Herford und Detmold sowie externer pädagogischer Fachberatung wird die Schul- und OGS-Leitung der Städt. Gemeinschaftsgrundschule Brakel in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses über die multifunktionale Nutzung von Neu- und Umbauten der Schulräume für den Ganztag berichten.

 

Im Primarbereich haben sich insbesondere durch die inklusive Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sowie die gestiegene Nachfrage nach Plätzen im Offenen Ganztag und dem bevorstehenden OGS-Rechtsanspruch weitergehende Bedarfe ergeben.

 

Im vergangenen Jahr erfolgte partizipative Planung mit der Verantwortlichen der Schule und der OGS, in der die Perspektive und Bedarfe unterschiedlicher Nutzungsmodelle systematisch erhoben und in eine entsprechende Bedarfsplanung einbezogen wurden.

 

Unabhängig davon gilt jedoch, dass die Prozessgestaltung bei Veränderungsmaßnahmen im kooperativen Ganztag seitens der Stadt Brakel, als für die äußeren Schulangelegenheiten zuständige Gebietskörperschaft, verantwortet wird.

 

In dieser Verantwortung muss für das Schuljahr 2026/2027 bis zum Schuljahr 2029/2030 dem Rechtsanspruch der Ganztagsbetreuung im Primarbereich entsprochen werden. Daraus ergibt sich eine automatische Priorisierung, die in der Bedarfsplanung 1:1 berücksichtigt werden muss.

 

Die Bedarfsplanung wurde durchgeführt durch das Architekturbüro Köhler und Otto, Borgentreich. Diese beinhaltet eine Gegenüberstellung der Flächenbedarfe bei jeweiliger Einzelnutzung der Gebäude durch Schule und OGS sowie die Bedarfe bei Doppelnutzung der Flächen.

 

Dem jeweiligen räumlichen Soll-Vorgaben der konkreten Grundschulstandorte wurde dabei die konkrete räumliche IST-Situation gegenübergestellt. Der Grad der Diskrepanz zwischen diesen beiden Werten wird in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses durch die Architekten Frau Köhler und Herrn Otto vorgestellt. Dabei wurden übergeordnete Prinzipien der Gestaltung und Nutzung von Räumlichkeiten und Flächen unter Berücksichtigung der Standortfaktoren der Grundschule einbezogen.

 

Im Anschluss werden durch die Architekten Vorschläge für Erweiterungsmöglichkeiten in verschiedenen Bauabschnitten auf dem Gelände vorgestellt. Standortvorschlag Nr.1 sollte als 1. Bauabschnitt durchgeführt werden, da dieser die größtmögliche Trennung von Schul- und Baustellenbetrieb ermöglicht. In diesem Bauabschnitt könnten voraussichtlich 640m² Nutzfläche pro Etage entstehen. Diese Grundfläche entspricht im Wesentlichen dem Flächenangebot der Planung aus 2021, welche den Bedarf neuer OGS-Betreuungsflächen entsprechend des Rechtsanspruches inkl. der bestehenden Flächen lediglich zu max. 20% des Bedarfes abdecken würden.

 

Unter Betrachtung dieser geringen Abdeckung der benötigten Flächen für die Deckung des Rechtsanspruches kann die Lösung folgerichtig nur eine Mehrfachnutzung in Multifunktionsräumen unter Einbezug der partizipativen Planung und des pädagogischen Konzeptes sein. Bei der Mehrfachnutzung werden die Räume zukünftig von morgens bis nachmittags durchgehend genutzt.

 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine zukünftige Mehrfachnutzung der Schul- und Betreuungsräume unumgänglich ist.

 

Daraus resultierend schlägt die Verwaltung vor, kurzfristig die Architektenleistung für den 1. Bauabschnitt (ein Mehrzweckbau von ca. 1.300m² Nutzfläche) auszuschreiben und diesen so planen zu lassen, dass eine Nutzung sowohl für Betreuung, Unterricht und Ganztagsunterricht in diesem Gebäude möglich ist.

 


Anlagen:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss folgt dem Vorschlag der Verwaltung und schlägt dem Bauausschuss vor, die Ausschreibung der Architektenleistungen für ein Mehrzweckgebäude südlich der Gemeinschaftsgrundschule mit einer ungefähren Nutzfläche von 1.300m² durch die Verwaltung zu veranlassen. Des Weiteren wird beschlossen den Altbau nach Fertigstellung bei entsprechender Haushaltslage sukzessive im Sinne des pädagogischen Konzeptes umzubauen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Im Haushalt 2024 sind unter der Budget-Nr. 111060-150 die Planungskosten von 100.000,00 €, sowie Zuschüsse aus Landesmitteln in Höhe von 660.000,00 € vorgesehen. Zudem wurde eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 2.250.000,00 € für das Jahr 2025 verabschiedet.