Betreff
Erwerb einer Beteiligung in Höhe von rd. 10 % der Anteile an der Autostrom plus GmbH durch Westfalen Weser Ladeservice GmbH sowie die Übertragung sämtlicher Anteile der Westfalen Weser Ladeservice GmbH von Westfalen Weser Beteiligungen GmbH an Energi
Vorlage
0832/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

 

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (nachfolgend „WWE“) und damit mittelbar an der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH (nachfolgend „WWB“) beteiligt. Die WWB ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der WWE und ihrerseits wiederum als alleinige Gesellschafterin an der Westfalen Weser Ladeservice GmbH (nachfolgend „WW Ladeservice“) beteiligt.

 

WW Ladeservice strebt die Beteiligung an einer Projektgesellschaft im Bereich der Errichtung und des Betriebs von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur auf bislang unbewirtschafteten Rastanlagen an deutschen Autobahnen an. In der Projektgesellschaft namens „Autostrom plus GmbH“ (nachfolgend „Autostrom+“) möchte WW Ladeservice gemeinsam mit weiteren Partnern aus den Bereichen Energieversorgung und Infrastruktur ihre Kompetenzen für die Errichtung und den Betrieb eines Schnellladenetzes bündeln. Ausgangspunkt für das gemeinsame Engagement ist die erfolgreiche Teilnahme des Bieterkonsortiums „Autostrom“, aus welchem zwischenzeitlich die Autostrom+ hervorgegangen ist, an der Ausschreibung der Autobahn GmbH des Bundes „Deutschlandnetz – Autobahnlose“ (nachfolgend „Autobahnlose“, s. auch Internetauftritt des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr).

 

WW Ladeservice war nicht Teil des Bieterkonsortiums, stand diesem aber als Nachunternehmerin dienstleistend zur Seite. Nunmehr möchte WW Ladeservice die Kooperation über die bestehende Dienstleistungsbeziehung hinaus im Wege der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an der Projektgesellschaft festigen und langfristig ausbauen. An der Projektgesellschaft soll WW Ladeservice eine Beteiligung in Höhe von rd. 10 % der Anteile erwerben.

 

Eine Kurz-Zusammenfassung des Vorhabens in Textform (Management Summary) (Anlage 1a) sowie eine Zusammenfassung in Folienform (PowerPoint-Präsentation) (Anlage 1b) sind dieser Beschluss­vorlage beigefügt.

Zudem soll die bisher von der WWB gehaltene Beteiligung an WW Ladeservice innerhalb der Westfalen Weser-Gruppe auf die Energieservice Westfalen Weser GmbH (nachfolgend „ESW“) übertragen werden. Die ESW ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der WWE und soll künftig die operative Steuerung der WW Ladeservice innerhalb der Westfalen Weser-Gruppe übernehmen.

 

SACHVERHALT UND BEGRÜNDUNG

 

Hintergrund

 

Die Stadt Brakel ist unmittelbar an der WWE beteiligt. Sämtliche Anteile der WWE werden aktuell von 56 kommunalen Gesellschaftern (Gebietskörperschaften bzw. kommunale Unternehmen) im Versorgungsgebiet der WWE gehalten. Die WWE fungiert insofern als Holding-Gesellschaft für die Westfalen Weser-Unternehmensgruppe. Die Struktur der WWE stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

Das operative Geschäft wird in drei 100%igen Tochtergesellschaften, der Westfalen Weser Netz GmbH, einer Verteilnetzbetreiberin für Strom, Gas und Wasser, der Energiedienstleisterin Energieservice Westfalen Weser GmbH und der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH, die Beteiligungen verwaltet und Dienstleistungen vermittelt, durchgeführt.

Vor diesem Hintergrund ist WWB als alleinige Gesellschafterin an der Westfalen Weser Ladeservice GmbH beteiligt.

 

Ausgangslage

 

Das vom Bund ins Leben gerufene deutschlandweite Netz für Schnellladeinfrastruktur (Deutschlandnetz) soll eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Versorgung mit Schnellladeinfrastruktur im Mittel- und Langstreckenverkehr sicherstellen. Ziel ist es, im gesamten Bundesgebiet die nächste Schnelllademöglichkeit innerhalb weniger Minuten erreichbar zu machen. Ende 2021 hat die Autobahn GmbH des Bundes die Ausschreibung der sog. Autobahnlose im Rahmen der Errichtung des Deutschlandnetzes gestartet. Im Rahmen von insgesamt sechs Autobahnlosen (insgesamt 482 Ladeparks mit je vier bis acht Ladepunkten) wurde der Aufbau und der Betrieb von Schnellladeinfrastruktur auf rund 200 unbewirtschafteten Rastanlagen an den Bundesautobahnen ausgeschrieben.

 

Geplante Kooperation & Bildung einer Projektgesellschaft

 

Die Partner streben eine langfristige Zusammenarbeit im Rahmen einer Projektgesellschaft bei der Errichtung und dem Betrieb von öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen an deutschen Autobahnen im Rahmen der Ausschreibung der Autobahnlose an.

 

Partner

 

Westfalen Weser Ladeservice GmbH

Die Westfalen Weser Ladeservice GmbH ist ein kommunales Dienstleistungsunternehmen mit Fokus auf Ladeinfrastruktur für Elektromobilität mit Sitz in Paderborn. Als 100%iges Tochterunternehmen der WWB gehört das Unternehmen zur kommunalen Westfalen Weser-Gruppe. Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens bilden Leistungen in den Bereichen Planung, Errichtung und Betrieb von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität für Unternehmen und Kommunen und Stadtwerke.

 

enercity AG

Die enercity AG (nachfolgend „enercity“) ist ein kommunales Energieversorgungs- und Dienstleistungsunternehmen mit Sitz in Hannover. Das Unternehmen versorgt rund eine Million Kundinnen und Kunden mit Strom, Wärme, Erdgas und Trinkwasser. Im Bereich der Elektromobilität ist enercity als Dienstleister für Ladeinfrastrukturlösungen aktiv und u.a. Betreiber des derzeit größten Ladeparks für Elektromobilität in Norddeutschland. Eigentümer sind die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (75,09 %), die Thüga AG (24 %) und die Region Hannover (0,91 %).

 

Drees & Sommer SE

Die Drees & Sommer SE (nachfolgend „D&S“) mit Sitz in Stuttgart ist ein führendes Beratungsunternehmen im Bereich der Projektplanung und der Projektsteuerung. Zu den Kompetenzen des Unternehmens gehören Hochbau und Infrastrukturprojekte aller Art und Größe von der ersten Idee über die Planung und Realisierung bis zum Betrieb. D&S ist ein partnergeführtes Unternehmen, dessen Anteile sich im Besitz aktiver oder ehemaliger Führungskräfte befinden.

 

Q1 Energie AG

Die Q1 Energie AG (nachfolgend „Q1“) ist ein konzernunabhängiges mittelständisches Energieunternehmen mit Sitz in Osnabrück. Durch den Betrieb von über 250 Tankstellen verfügt Q1 über umfassende Erfahrungen im Bereich der Abrechnung sowie des Betriebs dezentraler Versorgungsinfrastrukturen. Vor dem Hintergrund der Mobilitätswende baut Q1 kontinuierlich Ladeinfrastruktur für Elektromobilität aus und betreibt derzeit das größte Schnellladenetz im deutschen Tankstellenmittelstand.

 

Stadtwerke Neumünster GmbH

Die Stadtwerke Neumünster GmbH (nachfolgend „SWN“) ist ein kommunales Versorgungsunternehmen mit Sitz in Neumünster. Die Tätigkeitsfelder der SW erstrecken sich auf die Bereiche Energie-, Wärme- und Trinkwasserversorgung sowie Telekommunikation. Im Bereich der Elektromobilität betreibt SWN zudem eine E-Mobilitäts-Plattform. Alleinige Gesellschafterin der SWN ist die Stadt Neumünster mittelbar über die Stadtwerke Neumünster Beteiligungen GmbH.

 

Holsteiner Kabel- und Leitungsbau Willi Pohl GmbH & Co. KG

Die Holsteiner Kabel- und Leitungsbau Willi Pohl GmbH & Co. KG (nachfolgend „Pohl“) mit Sitz in Hohenwestedt ist ein auf Dienstleistungen im Energieinfrastrukturbereich spezialisiertes Unternehmen der Pohl-Gruppe. Die Pohl-Gruppe gehört zu den führenden Anbietern in den Bereichen Tief- und Kabelbau in Norddeutschland und besitzt ein hohes Maß an Erfahrung mit der Umsetzung von Infrastrukturprojekten. Gesellschafter von Pohl sind die Unternehmer Paul Willi Pohl und Hannes Pohl.

 

Vorhaben

 

Mit Ausnahme der WW Ladeservice, welche den durch diese Ratsbefassung auszuräumenden kommunalrechtlichen Restriktionen unterliegt, hatten sich die Partner zunächst zum Bieterkonsortium „Autostrom“ zusammengeschlossen und sich als solches um die Vergabe der Autobahnlose beworben. Nachdem das Bieterkonsortium am 12. Februar 2024 den Zuschlag für drei der insgesamt sechs Autobahnlose – die Lose 3, 4 und 5 – erhalten hat, haben die Unternehmen enercity, D&S, Q1, SWN und Pohl noch im Februar 2024 die Projektgesellschaft „Autostrom plus GmbH“ mit Sitz in Hannover gegründet. Diese Projektgesellschaft soll die Kompetenzen ihrer Gesellschafter in ihren jeweiligen Fachgebieten bündeln und ist nunmehr Vertragspartnerin der Autobahn GmbH des Bundes (der „Auftraggeberin“). Autostrom+ wiederum greift im Rahmen von Dienstleistungsverträgen auf die Expertise und die Leistungen der Partner und ggf. Dritten zurück.

 

WW Ladeservice ist insoweit bereits in der Rolle einer Nachunternehmerin als Teil der Kooperation tätig und strebt als Dienstleisterin den sogenannten „IT-Backend-Betrieb“ an. Damit werden die Kommunikation und Steuerung zum Betrieb der Ladeinfrastruktur und Abrechnungsdienstleitungen sichergestellt. Außerdem möchte die WW Ladeservice Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung der Ladeparks erbringen.

 

a)      Erwerb einer Beteiligung an Autostrom+ durch WW Ladeservice

WW Ladeservice hat die Option zur gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an der Autostrom+. Gemäß dieser kann WW Ladeservice eine Beteiligung in Höhe von rd. 10 % der Anteile der Gesellschaft erwerben. Von der Option möchte WW Ladeservice nunmehr Gebrauch machen.

 

Geschäftsmodell der Autostrom+

Das nachfolgend näher beschriebene Geschäftsmodell der Autostrom+ besteht aus der Errichtung und dem Betrieb der Ladeinfrastruktur für drei Autobahnlose im Rahmen des Deutschlandnetzes (insgesamt 99 Ladeparks mit jeweils 4 bis 8 Ladepunkten) über den Vertragszeitraum von acht Jahren inklusive des Verkaufs von Fahrstrom und der Vermarktung von Treibhausgas-Quoten (THG-Quoten).

 

Die Grundstücke, auf denen die Infrastruktur errichtet werden soll, stehen sämtlich im Eigentum des Bundes und auch die zu errichtende Infrastruktur geht in das Eigentum des Bundes über. Die Autobahn GmbH zahlt dafür ein Errichtungsentgelt und ein Betriebsentgelt an die Autostrom+. Mit Inbetriebnahme des jeweiligen Standorts entsteht der Anspruch auf das Errichtungsentgelt, davon werden 50 % direkt nach Inbetriebnahme des jeweiligen Standorts ausgezahlt, die verbleibenden 50 % quartalsweise über die Gesamtbetriebslaufzeit. Während des Betriebs erzielt die Autostrom+ Erlöse aus dem Verkauf von Fahrstrom Zusätzlich erhält die Autostrom+ ein Betriebsentgelt, um neben den Fahrstrom­erlösen eine weitere Finanzierungsquelle für die Kosten des Betriebs zu erhalten.

 

Die Kundinnen und Kunden können an den Ladestationen entweder mittels spezieller Ladekarten/-apps von Fahrstromanbietern oder direkt per Giro- oder Kreditkarte bezahlen. Autostrom+ betreibt die Ladestandorte, indem sie diese mit Strom versorgt und die Verfügbarkeit der Ladestationen über diverse Services sicherstellt (insbesondere Hotline, Entstörung, Wartung, Reparaturen, Ersatzteilversorgung, allgemeine Standortbetreuung).

 

Beweggründe für die angestrebte Beteiligung an der Autostrom+ sind aus Sicht der WW Ladeservice zusammenfassend:

  • Erschließung des strategisch wichtigen Geschäftsfeldes zur Errichtung und zum Betrieb öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur als Teil der Daseinsvorsorge (Aufbau Know-how und Referenzen in diesem Wachstumsmarkt).
  • Sicherung einer langfristigen Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit der Autostrom+ in der Rolle als Gesellschafter und Dienstleister. WW Ladeservice strebt als Dienstleister den sogenannten „IT-Backend-Betrieb“ an. Damit werden die Kommunikation und die Steuerung zum Betrieb der Ladeinfrastruktur und für die Abrechnungsdienstleitungen sichergestellt. Außerdem möchte die WW Ladeservice Planungs- und Bauleistungen zur Errichtung der Ladeparks erbringen.
  • Teilhabe an der Wertschöpfung innerhalb der Autostrom+ durch Beteiligungserträge.

 

Wirtschaftlichkeit

 

Ausgangspunkt der wirtschaftlichen Beurteilung des Vorhabens ist der zwischen allen Partnern abgestimmte Business Case der der Autostrom+.

Nach einer Einlage von Eigenkapital in die Gesellschaft (insgesamt rd. 1,9 Mio. € im Jahr 2024 und 2025) erhält WW Ladeservice ab 2029 jährliche Ausschüttungen. Nach Ende der Vertragslaufzeit wird die Kapitaleinlage von WW Ladeservice an diese wieder zurückgeführt.

Aus der Beteiligung an der Autostrom+ ergibt sich eine auf den Betrachtungszeitraum bis 2032 bezogene Rendite von durchschnittlich rd. 8 %. Zusätzlich ergeben sich Ergebnisbeiträge aus den von der WW Ladeservice erbrachten Dienstleitungen auf Ebene der WW Ladeservice (s. Ziffer 2).

 

Chancen & Risiken

 

Die Beteiligung an Autostrom+ bietet WW Ladeservice die Chance, das strategisch wichtige Geschäft mit öffentlich zugänglicher Schnellladeinfrastruktur als Teil der Daseinsvorsorge zu erschließen und ihre Positionierung als Dienstleister für E-Ladeinfrastruktur weiter auszubauen. Als Gesellschafterin hätte WW Ladeservice zudem bevorzugten Zugang als Dienstleisterin zu Autostrom+, was das Generieren zusätzlicher Erlöse im Dienstleistungsgeschäft ermöglicht und langfristig sichert. Zudem bietet das Gesellschafter-Netzwerk aus Sicht von WW Ladeservice attraktive Möglichkeiten für weitere Kooperationen auch außerhalb der Gesellschaft (Einkaufsverbünde, gemeinsame Fahrstromprodukte etc.).

 

Eine Chance ergibt sich zudem aus einer möglichen Fortführung der Autostrom+. Denn diese ist zunächst auf den Zeitraum von acht Jahren angelegt und folgt damit dem Konzept der Ausschreibung des Bundes. Entsprechend wurde dieser Zeitraum von acht Jahren der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung zugrunde gelegt. Die Chance ergibt sich, indem entweder eine Verlängerungsoption (beidseitige Zustimmung erforderlich) über zwei weitere Jahre zum Tragen kommt oder sich nach acht oder zehn Jahren weitere wirtschaftlich tragfähige Geschäftsfelder für die Autostrom+ außerhalb des durch die Ausschreibung festgelegten Rahmens finden lassen.

 

Das wesentliche Risiko liegt darin, dass die Nutzung der von Autostrom+ betriebenen Schnellladeinfrastruktur hinter den im Business Case zugrunde gelegten Erwartungen zurückbleibt. Vor dem Hintergrund des aktuellen und auch anhaltend erwarteten Markthochlaufs der Elektromobilität im Verkehrssektor ist dieses Risiko aus Sicht der Projektpartner jedoch als weniger wahrscheinlich einzustufen. Zudem wird der Business Case nicht allein durch den Fahrstromverkauf getragen.

 

Prüfung durch das Bundeskartellamt

 

Das Vorhaben inklusive einer möglichen späteren Beteiligung aus dem Hause Westfalen Weser hat die Bietergemeinschaft dem Bundeskartellamt vorgestellt, um bereits im Vorfeld der Kooperation etwaige kartellrechtliche Hinweise aufnehmen und bei Bedarf das Kooperationsmodell entsprechend anpassen zu können. Der optionale Beitritt von WW Ladeservice war hierbei bereits berücksichtigt. Das Bundeskartellamt hat im August 2022 den Vollzug des Kooperationsvorhabens für die Partner freigegeben.

 

Einzelheiten des Vorhabens und Abgleich mit rechtlichen Vorgaben

 

Gemäß den nachfolgenden Ausführungen entspricht das dargestellte Vorhaben dem Gesellschaftszweck der WW Ladeservice bzw. der WWB/der ESW bzw. der WWE. Es erfüllt zudem die Anforderungen der Gemeindeordnung NRW und des Niedersächsischen Kommunalverfassungs­gesetzes. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Gesellschaftsstruktur, hinsichtlich des rechtlichen und faktischen Ordnungsrahmens für die Leitung und Überwachung des Unternehmens (Corporate Governance) sowie der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Einzelheiten zur kommunalrechtlichen Zulässigkeit finden sich in Anlage 2 dargestellt.

 

1.              Vereinbarkeit mit dem Unternehmenszweck

 

Gegenstand der WWE ist unter anderem die Beteiligung an Unternehmen, die in den Bereichen Bezug, Transport und Verteilung von Strom, Gas, Wärme, Wasser, Abwasser, die Erzeugung von Strom und Wärme sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen Aufgaben unmittelbar oder mittelbar in der Region Westfalen Weser tätig sind. Vor diesem Hintergrund ist die WWE an der WWB und der ESW beteiligt, welche ihrerseits weitere Beteiligungen halten.

 

Unternehmensgegenstand der WWB ist u.a.

  • der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Mehrheits-, Minderheits- oder alleinigen Beteiligungen an Unternehmen, die insbesondere in den Bereichen Bezug, Transport und Verteilung von Strom, Gas, Wärme, Wasser und Abwasser sowie Erzeugung von Strom und Wärme sowie allen dazugehörigen versorgungswirtschaftlichen Aufgaben unmittelbar oder mittelbar primär in der Region Westfalen-Weser tätig sind.

 

Unternehmensgegenstand der WW Ladeservice ist

  • im Rahmen der kommunalen Aufgabenerfüllung die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Elektromobilität. Hierzu gehören insbesondere die Beschaffung, die Installation sowie Service- und Beratungsleistungen in Bezug auf Ladeinfrastruktur für alle Arten von elektrisch angetriebenen Fahrzeugen sowie Dienstleistungen betreffend den Betrieb, die Abrechnung und das Kundenmanagement.

 

Unternehmensgegenstand der Autostrom plus GmbH ist

  • die Erschließung neuer Standorte zur Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektromobilität an Autobahnen und damit die Förderung einer flächendeckenden Versorgung mit E-Ladeinfrastruktureinrichtungen. Es werden die Versorgung sowie der Betrieb der dort eingesetzten
    E-Ladeinfrastruktureinrichtungen sowie damit verbundene Nebengeschäfte vorgenommen.

 

Mit dem Fokus der Autostrom+ auf den Bereich von Ladeinfrastrukturlösungen für Elektromobilität bewegt sich die Gründung der Gesellschaft sowie die Beteiligung der WW Ladeservice an dieser innerhalb des Unternehmensgegenstands der WWE, der WWB bzw. der ESW sowie der WW Ladeservice.

Die WW Ladeservice ist schon heute ein Unternehmen der Westfalen Weser-Gruppe, welches Ende 2022 unter Berücksichtigung sämtlicher (kommunal-)rechtlicher Anforderungen durch WWB gegründet wurde.

 

2.              Gesellschaftsstruktur und Corporate Governance

 

Die Autostrom+ hat die Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). WW Ladeservice soll an der Gesellschaft eine Beteiligung in Höhe von rd. 10 % der Anteile erwerben. Die von WW Ladeservice zu übernehmenden Anteile halten bis zu ihrem Beitritt die Partner zu (1.) bis (3.). Mit Beitritt würde WW Ladeservice also von diesen drei Partnern jeweils Anteile in gleicher Anzahl erwerben.

 

Die zwischen den Partnern vereinbarten Grundsätze der Unternehmensführung (Corporate Governance) bilden die Grundlage für die partnerschaftliche Zusammenarbeit im Rahmen des gemeinsamen Unternehmens. Insbesondere sieht der Gesellschaftsvertragsentwurf für die Autostrom+ eine Beschlussfassung grundsätzlich mit dreiviertel Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie Zustimmungsvorbehalte zum Teil ab definierten Schwellenwerten vor.

 

Die Geschäftsführung der Autostrom+ soll aus bis zu zwei Mitgliedern (Geschäftsführerinnen und/oder Geschäftsführer) bestehen, die von der Gesellschafterversammlung gewählt werden. Besteht die Geschäftsführung aus mehreren Mitgliedern, wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung gemeinsam oder durch ein Mitglied der Geschäftsführung gemeinschaftlich mit einer Prokuristin oder einem Prokuristen vertreten. Ist nur eine Person zur Geschäftsführung bestellt, so vertritt diese die Gesellschaft stets allein.

Der Gesellschaftsvertrag der Autostrom+ in seiner aktuellen Fassung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 3 beigefügt. Mit Beitritt der WW Ladeservice wäre dieser lediglich hinsichtlich der in § 4 genannten Gesellschafterstruktur zu ändern. Die im Gesellschaftsvertrag festgeschriebene Corporate Governance der ist auf die Eigenschaft der Autostrom+ als Projektgesellschaft mehrerer Partner auf Augenhöhe und ohne Mehrheitsgesellschafter ausgerichtet. Mehrheitserfordernisse für die Gesellschafterversammlung sind entsprechend vorgesehen. Zudem besteht für bestimmte Geschäftsführungsmaßnahmen, zum Teil ab definierten Schwellenwerten, ein Erfordernis der Zustimmung durch die Gesellschafterversammlung.

 

Übertragung der Beteiligung an WW Ladeservice von WWB an ESW

 

Außerdem soll die bisher von der WWB gehaltene Beteiligung an WW Ladeservice innerhalb der Westfalen Weser-Gruppe auf die ESW übertragen werden. Die ESW ist ebenfalls eine 100%ige Tochtergesellschaft der WWE und soll künftig die operative Steuerung der WW Ladeservice innerhalb der Westfalen Weser-Gruppe übernehmen. Dieser internen Arbeitsorganisation folgend sollen auch die gesellschaftsrechtlichen Beziehungen der beteiligten Gruppenunternehmen angepasst werden, um eine möglichst effektive Steuerung zu gewährleisten. Die Übertragung von einem Schwesterunternehmen zum anderen ist unabhängig von dem oben dargestellten Vorhaben.

 

Bei der WW Ladeservice handelt es sich um ein Ende 2022 durch WWB gegründetes Unternehmen der Westfalen Weser-Gruppe. Insofern wird – insbesondere für die kommunalrechtlichen Einzelheiten – auf die Ausführungen im Rahmen der damaligen Beschlussvorlage verwiesen.

Aus Sicht der WWE sowie aus Sicht der an WWE mittelbar oder unmittelbar beteiligten Kommunen ergibt sich aus der Neuverortung der Beteiligung innerhalb der Westfalen Weser-Gruppe keine wesentliche Änderung – es handelt sich um einen rein internen Vorgang der Westfalen Weser-Gruppe. Denn die WW Ladeservice bleibt auch weiterhin zu 100 % eine mittelbare Beteiligung der WWE, künftig dann als Tochter der ESW anstelle der WWB.

 

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1a:

Kurzzusammenfassung des Vorhabens

Anlage 1b:

Darstellung des Vorhabens als PowerPoint-Präsentation

Anlage 2:

Einzelheiten zur kommunalrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens

Anlage 3:

Gesellschaftsvertrag der Autostrom plus GmbH

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.            Der Rat der Stadt Brakel stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – der Veräußerung und Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile der Westfalen Weser Ladeservice GmbH von der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH auf die Energieservice Westfalen Weser GmbH und damit zugleich dem Erwerb dieser Geschäftsanteile durch die Energieservice Westfalen Weser GmbH zu.

 

2.            Der Rat der Stadt Brakel stimmt stimmt – vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch die Kommunalaufsicht – dem Erwerb einer Beteiligung in Höhe von rd. 10 % der Geschäftsanteile der Autostrom plus GmbH durch die Westfalen Weser Ladeservice GmbH zu.

Unter Berücksichtigung der dargestellten Wirtschaftlichkeit – insbesondere der beschriebenen Verpflichtung zur Kapitalausstattung der Gesellschaft – betragen die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Autostrom plus GmbH für die Westfalen Weser Ladeservice GmbH nicht mehr als 1,9 Mio. €.

 

3.            Falls sich aufgrund rechtlicher Beanstandungen durch die Urkundspersonen, die Aufsichtsbehörde oder das Registergericht sowie aus steuerlichen Gründen Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Autostrom plus GmbH als notwendig erweisen, erklärt sich der Rat der Stadt Brakel stimmt damit einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt des Gesellschaftsvertrages nicht verändert wird und kommunalrechtliche Belange nicht betroffen sind.

 

4.            Der Vertreter der Stadt Brakel in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG wird bevollmächtigt und beauftragt, die Geschäftsführung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu ermächtigen und zu beauftragen, in den Gesellschafter-versammlungen der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH und der Energieservice Westfalen Weser GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere deren Geschäftsführungen zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen. Dies umfasst, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Ladeservice GmbH den Beschlüssen zur Umsetzung der obigen Ratsbeschlüsse zuzustimmen und insbesondere die Geschäftsführung der Westfalen Weser Lade-service GmbH zu ermächtigen und zu beauftragen, die hierfür notwendigen Schritte umzusetzen.

 

 

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: