Zahl der zu wählenden Vertreter zum Rat der Stadt Brakel
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates vom 14.12.2023 wurde seitens der Verwaltung die gesetzliche Möglichkeit einer Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Brakel vorgestellt (siehe Sitzungsvorlage 758/2020-2025).
Von dieser Möglichkeit hatte der Rat bereits am 11.12.1997 Gebrauch gemacht und die damalig maximal mögliche Verkleinerung von 6 Ratsmandaten durch eine entsprechende Satzung beschlossen.
Nach zwischenzeitlichen Beratungen in den Fraktionen hat die CDU-Fraktion mit dem beigefügten Schreiben vom 01.03.2024 beantragt die Anzahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Brakel auf 34 festzusetzen. Diese Veränderung gilt ab/für die im Jahr 2025 anstehende Kommunalwahl.
Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass die bestehende Satzung entsprechend geändert bzw. neugefasst werden muss.
Anlagen:
- Antrag CDU-Fraktion
- Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel beschließt die im Entwurf vorliegende Neufassung der Satzung gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 KWahlG zur Verringerung der Zahl der zu wählenden Vertreter im Rat der Stadt Brakel. Die beschlossene Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Durch die teilweise Rücknahme der Verringerung der Ratsmandate entstehen jährliche Mehrkosten von ca. 6.000,- €. Entsprechende Mittel sind im Budget 111000-00.542100 für 2025 einzuplanen.