Betreff
Neufassung der Vergabedienstanweisung der Stadt Brakel
Vorlage
0799/2020-2025
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die bisherige Vergabedienstanweisung vom 20.03.2014 bedarf einer Neufassung. Im Vergaberecht sind zahlreiche Vorschriften geändert worden. Einige Vergabevorschriften sind entfallen, neue Vergabevorschriften wurden in Kraft gesetzt. Im Bereich der Liefer- und Dienstleistungen wurden die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für Auftragsvergaben unterhalb der EU-weiten Auftragsvergaben im nationalen Bereich verabschiedet. Oberhalb der Schwellenwerte gilt für EU-Ausschreibungen die Verfahrensordnung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (VgV).

 

Weggefallen sind die:

·      Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), die bisher für nationale Vergaben galt,

·      EG-VOL für die Vergabe von EU-weiten Aufträgen für Leistungen,

·      Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).

 

Neu gefasst wurden die:

·      Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), die künftig für nationale Vergaben gilt,

·      die Verfahrensordnung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (VgV), die künftig bei EU-weiteren Ausschreibungen zu beachten ist.

 

Die Vergabe- und Vertragsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) sowie die Regelungen für soziale und besondere Dienstleistungen wurde unterhalb der Schwellenwerte in die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), oberhalb der Schwellenwerte in die Verfahrensordnung für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (VgV) integriert.

 

Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ist im Wesentlichen unberührt geblieben, allerdings erfolgte eine Aktualisierung der VOB Teil A, die am 19.02.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Die Neuregelungen der VOB/A sind ebenfalls in die neugefasste Vergabedienstanweisung der Stadt eingearbeitet worden.

 

Die Stadt Brakel als öffentlicher Auftraggeber hat bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen sowie bei der Erteilung von Konzessionen die einschlägigen Vorschriften des Haushalts- und Vergabewesens zu beachten.

 

Die textliche umfangreiche Neufassung der Vergabedienstanweisung der Stadt Brakel wurde in Anlehnung an die „Muster-Vergabedienstanweisung“ der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) erarbeitet. Mit der textlichen Fassung soll nicht eine Wiederholung normierter Vergabe- und Verfahrensregeln erfolgen, sondern eine Vereinfachung für alle an der Vergabe intern Beteiligten erreicht werden. Die Regelungen dieser Vergabedienstanweisung gelten entsprechend auch für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte, soweit einzelne Vorschriften der UVgO bzw. VOB/A dem nicht entgegenstehen.

 

Die Vergabedienstanweisung gilt für alle Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauaufträge der Stadt Brakel.

 


Anlagen:

 

·           Vergabedienstanweisung der Stadt Brakel vom 01.02.2024

·           Übersicht über die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauaufträgen auf der Grundlage der Vergabedienstanweisung der Stadt Brakel vom 01.02.2024

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte Neufassung der Vergabedienstanweisung der Stadt Brakel vom 01.02.2024, die ab dem 11.03.2024 zur Anwendung kommt.

Sie ersetzt die Vergabedienstanweisung der Stadt Brakel vom 20.03.2014.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: