Sachverhalt:
Aufgrund der Kommunalwahl am 13. September
2020 sind für die nachfolgenden Organe der juristischen Personen und
Personenvereinigungen Vertreter der Stadt Brakel durch den Rat zu benennen bzw.
vorzuschlagen.
Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NRW
Vorsitzender der Einigungsstelle ist der jeweilige Direktor des Amtsgerichtes Brakel. Neben dem Bürgermeister, dem Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters sowie dem Abteilungsleiter der Abteilung Organisation müssen noch 3 zusätzliche Ratsmitglieder benannt werden. die im öffentlichen Dienst tätig sein sollten.
Aus praktischen Erwägungen, insbesondere um eine zeitnahe Sitzung der Einigungsstelle zu ermöglichen, sollte für die Beisitzer eine Reihenfolge festgelegt werden.
Beschlussvorschlag:
Einigungsstelle gem. § 67 LPVG NRW
Der Rat der Stadt Brakel fasst folgenden Beschluss:
Als Vertreter der Arbeitgeberseite werden neben dem Bürgermeister, dem Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters und dem Leiter der Abteilung Organisation vom Rat der Stadt Brakel für die neue Wahlperiode folgende Ratsmitglieder benannt:
Beisitzer der Arbeitgeberseite:
1. Bürgermeister,
2. Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters,
3. Leiter der Abteilung Organisation,
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