Betreff
Schiedsmannwesen, hier: Neuwahl einer Schiedsperson, Änderung der Schiedsbezirke und der Vertretungsregelung in der Stadt Brakel
Vorlage
305/2009
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der Schiedspersonen im

 

Schiedsbezirk Brakel IV (Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen), Reinhard Fehr, gleichzeitig Vertreter für Schiedsbezirk Brakel V, und im

 

Schiedsbezirk Brakel V (Stadtbezirke Gehrden, Schmechten und Siddessen), Winfried Wächter, gleichzeitig Vertreter für Schiedsbezirk Brakel V

 

sind abgelaufen.

 

Der Schiedsmann Reinhard Fehr, Schiedsbezirk Brakel IV (Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen) gleichzeitig Vertreter für Schiedsbezirk Brakel V, erklärte, dieses Amt nicht weiter auszuüben.

 

Für den Schiedsbezirk Brakel V (Stadtbezirke Gehrden, Schmechten und Siddessen) steht der bisherige Schiedsmann Winfried Wächter weiterhin zur Verfügung.

 

Als Schiedsperson für den Schiedsbezirk Brakel V (Stadtbezirke Gehrden, Schmechten und Siddessen) hat sich Gerhard Evers, Schmechten, Sachsenring 16, beworben.

 

Die Bezirksausschüsse Gehrden, Siddessen und Schmechten, die zu beteiligen waren, haben sich für den bisherigen Schiedsperson ausgesprochen.

 

Personen für das Schiedsamt im Schiedsbezirk Brakel IV (Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen) haben sich nicht beworben bzw. konnten nicht gefunden werden. Der Bezirksausschuss Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen hat sich für die Zusammenlegung der Schiedsbezirke IV und V zu einem neuen Schiedsbezirk und für die Schiedsperson Winfried Wächter ausgesprochen.

 

Die Schiedsbezirke Brakel IV und Brakel V sollen zu einem Schiedsbezirk zusammengelegt werden; dieser neue Schiedsbezirk wäre dann (bei fortlaufender Nummerierung) als neuer Schiedsbezirk Brakel IV zu führen, der die Stadtbezirke Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen, Gehrden, Schmechten und Siddessen umfasst.

 

Auf Grund der Neuzuschneidung der Schiedsbezirke ist die Vertretungsregelung neu zu regeln: Folgende Vertretungsregelungen sollen daher künftig gelten:

 

Schiedsperson des Bezirks Brakel I vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel III

Schiedsperson des Bezirks Brakel III vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel I

Schiedsperson des Bezirks Brakel II vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel IV

Schiedsperson des Bezirks Brakel IV vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel II

 

Anmerkung:

Schiedsbezirk Brakel I (Kernstadt Brakel, Stadtbezirke: Beller, Erkeln, Hembsen)

Schiedsbezirk Brakel II (Stadtbezirke: Bellersen und Bökendorf)

Schiedsbezirk Brakel III (Stadtbezirke: Istrup Rheder, Riesel)

Schiedsbezirk Brakel IV (Stadtbezirke: Auenhausen/Frohnhausen/Hampenhausen, Gehrden, Schmechten, Siddessen)


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen,:

 

I. Neuordnung der Schiedsbezirke:

 

Der Schiedsbezirk Brakel IV (Stadtbezirk Auenhausen-Frohnhausen-Hampen-hausen) und der Schiedsbezirk Brakel V (Stadtbezirke Gehrden, Schmechten, Siddessen) werden zu einem neuen Schiedsbezirk zusammengeführt, der die Stadtbezirke Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen, Gehrden, Schmechten und Siddessen umfasst. Sie bilden mit der Bezeichnung den neuen Schiedsbezirk Brakel IV.

 

II. Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Brakel IV:

 

Herrn Winfried Wächter, Gehrden, Tannenweg 4, 33034 Brakel wird als Schiedsperson für den Schiedsbezirk IV (Auenhausen-Frohnhausen-Hampenhausen, Gehrden, Schmechten, Siddessen), gleichzeitig Vertreter für den Bezirk II, gewählt.

 

III. Vertretungsregelung:

 

Schiedsperson des Bezirks Brakel I vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel III

Schiedsperson des Bezirks Brakel III vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel I

Schiedsperson des Bezirks Brakel II vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel IV

Schiedsperson des Bezirks Brakel IV vertritt Schiedsperson des Bezirks Brakel II