a. Beratung von Äußerungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung
b. Beratung von Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung
c. Offenlegungsbeschluss
Sachverhalt:
Der
Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 29.01.2020 beschlossen, den im Betreff genannten
Bauleitplan aufzustellen.
Die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung (eigentlich nicht Verfahrensbestandteil, da Plan der
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren) hat am 24.08.2020 stattgefunden;
die Niederschrift wird hiermit nachgereicht.
Die herkömmliche Beteiligung
der Behörden/ Träger öffentlicher Belange hat ebenfalls stattgefunden; auch
deren Auswertung wird hiermit nachgereicht.
a. Beratung von Äußerungen aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung
-
(Anwohner der Bahnhofstraße) Es werden
Bedenken hinsichtlich der Versickerungsfähigkeit im Projektgebiet geäußert.
Keiner wolle Wasser im Keller haben, und gegen die betroffenen Anwohner könne eine
Durchsetzung des Bauprojekts nicht erreicht werden, falls die im Rahmen der
Bebauungsplanung dargelegte Versickerung nicht funktionieren sollte. Er bittet
um vernünftiges, maßstäbliches Vorgehen bei der Bebauung des Areals. Er ist
zudem der Meinung, dass die Schmutz- und Oberflächenwasser-Problematik
zusammenhinge. Noch 2013 sei in einem anderen Zusammenhang von der Verwaltung
dargelegt worden, es könne auf dem Gelände nicht gebaut werden, erst sei der
Siechenbach zu ertüchtigen. Ein besserer Hochwasserschutz sei anzustreben.
-
(Anwohner des „Bohenkamps“) Es wird
die Versickerungsfähigkeit der Böden im Areal aufgrund ihrer grundsätzlichen
Nässe bezweifelt. Das Gutachten zum Oberflächenwasserabfluss sei fehlerhaft.
-
Es wird angeregt, die südlichen,
unbebauten Grundstücke (Hintergrundstücke Driburger Straße) sollten in den
Bebauungsplan einbezogen werden, um hierfür eine auf das betreffende Plangebiet
abgestimmte künftige Bebauung zu ermöglichen.
Zu der
Entwässerungsproblematik nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das Bauprojekt soll nicht
unterkellert errichtet werden. Es ist vorgesehen, dass das Bauprojekt sein
Oberflächenwasser nicht in den Siechenbach einleitet.
Durch den Anschluss der
geplanten Gebäude erfolgt keine nennenswerte zusätzliche hydraulische Belastung
des Schmutzwasserkanals. Avisiert ist eine natürliche (sukzessive) Versickerung
des Oberflächenwassers über Rigolen in den Untergrund. Sowohl die Ergebnisse
der entsprechenden Gutachten, die Bestandteil der Bebauungsplanung sind und die
zu einem zweiten Zeitpunkt verifiziert worden sind, sowie eine
stichprobenartige Überprüfung seitens der Verwaltungen hat ergeben, dass eine
hinreichende Versickerungsfähigkeit des Areals vorliegt. Im Ergebnis ist laut
Gutachter im nördlichen Bereich der geplanten Neubebauung der Grundwasserstand
tief genug und eine hinreichende Durchlässigkeit gegeben, sodass versickert
werden kann. Auch die Untere Wasserbehörde hat für die Planung die dargelegten
positiven Ergebnisse der Gutachten bestätigt.
Durch das Projekt wird zudem
nicht mehr Oberflächenwasser anfallen als bislang. Auch zukünftige
Starkregenereignisse könnten durch eine Nichtbebauung des Areals nicht
verhindert werden.
Um allerdings die bisherigen
Ergebnisse abzusichern, schlägt die Verwaltung vor, ein weiteres
Versickerungsgutachten zu beauftragen. Hierzu wird vorgeschlagen, dem
Gutachterbüro BBU, Hofgeismar, den Auftrag zu erteilen.
Des Weiteren beabsichtigt
die Investorengemeinschaft, im Bereich der Bachaue einen Teil ihres
Grundstückes für Renaturierungs- und Ertüchtigungsmaßnahmen zur Verfügung zu
stellen.
Für diese Renaturierungs-
und Ertüchtigungsmaßnahmen sowie die Entwässerungsmaßnahmen im Zusammenhang mit
dem geplanten Bauprojekt soll ein Fachdialog mit den Planern, Gutachtern und
Fachbehörden stattfinden, um geeignete Maßnahmen zur Entlastung des
Siechenbaches festzulegen. Erste Gespräche haben bereits am 28.08.2020
stattgefunden.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die
Bedenken und Anregungen der Anwohner der Bahnhofstraße und des „Bohenkamps“ zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein weiteres Versickerungsgutachten in
Auftrag zu geben sowie den beschriebenen Fachdialog für Maßnahmen hinsichtlich
der Entwässerung des Bauprojektes und zur Entlastung des Siechenbaches durchzuführen.
Die Verwaltung schlägt vor,
die dritte Äußerung bei der weiteren Planung zur Kenntnis zu nehmen. Eine
Einbeziehung auch der südlichen, unbebauten Grundstücke in dieses
Bebauungsplanverfahren, um hierfür eine zukünftige, auf das jetzige Plangebiet
abgestimmte Bebauung zu ermöglichen, ist städtebaulich sinnvoll. Vor einer
Entscheidung sollte die zusätzliche Fläche Bestandteil des weiteren
Oberflächenwasser-Gutachtens werden, so dass dann am 18.11.2020 entschieden
werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die
Äußerung zur Einbeziehung auch der südlichen, unbebauten Grundstücke
(Hintergrundstücke Driburger Straße) in dieses Bebauungsplanverfahren zur
Kenntnis. Vor einer Entscheidung sollte die zusätzliche Fläche Bestandteil des
weiteren Versickerungsgutachtens werden.
b. Beratung von Stellungnahmen aus der
Behördenbeteiligung
Westnetz GmbH
Es
wird darauf hingewiesen, dass sich innerhalb bzw. am Rande
des künftigen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Gasleitungen ihres
Versorgungsnetzes befinden.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH zu Gasleitungen
des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande
des Plangebiets zur
Kenntnis.
Westfalen Weser Netz GmbH
Diese gibt an, dass sich im zukünftigen
Geltungsbereich des Bebauungsplans ein 1-kV-Kabel befindet. Es wird darum
gebeten, diese Anlage in den Bebauungsplan aufzunehmen. Bei der Bauausführung
seien diverse Sachverhalte zu berücksichtigen (Mitteilungspflichten bei
Erdarbeiten, Ausschluss einer Beschädigung; aus Sicherheitsgründen Erfordernis
einer örtlichen Einweisung; bei Änderungen an den Versorgungseinrichtungen
Notwendigkeit eines Ortstermins, Klärung der Kostentragungspflichten; keine
Überbauung oder Überpflanzung mit Tiefwurzlern des Schutzstreifens der
Leitungen, Abstimmung eventueller Schutzmaßnahmen; Notwendigkeit umfangreicher
Erschließungsmaßnahmen bzw. Kabelverlegungen für die Energieversorgung).
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Eine
Beachtung der Hinweise zum späteren Baugeschehen ist ausreichend, eine Aufnahme
der Anlage in den Bebauungsplan nicht erforderlich.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die
Stellungnahme der Westfalen Weser Netz GmbH zu Versorgungsanlagen im Plangebiet zur
Kenntnis.
Kreis Höxter
Dieser weist
darauf hin, dass das anfallende Niederschlagswasser auf dem Baugrundstück
versickert werden solle; der unteren Wasserbehörde des Kreises Höxter sei
hierzu noch ein wasserrechtlicher Erlaubnisantrag vorzulegen.
Die
Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen. Ein wasserrechtlicher
Erlaubnisantrag zu jedem (einzelnen) Baugrundstück ist nach erfolgter Bauleitplanung im Rahmen der jeweiligen Bauantragsverfahren vorzulegen und
einzeln zu prüfen, bevor dann eine Baugenehmigung erteilt werden kann.
Beschlussvorschlag:
Der
Bauausschuss nimmt die Stellungnahme des Kreises Höxter zum anfallenden Niederschlagswasser auf dem
(späteren, gesamten) Baugrundstück aus v.g. Gründen zur
Kenntnis.
c. Offenlegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
In der Sitzung des Bauausschusses am 18. November 2020
werden die Ergebnisse des Gutachtens und des Fachdialogs vorgestellt. Der
Offenlegungsbeschluss kann dann gefasst werden.