Planvorstellung und Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
Sachverhalt:
Es hat im zurückliegenden Jahr bereits Vorgespräche zur Wohnanlage der
Lebenshilfe Brakel e.V. gegeben, deren Planungen sich nunmehr verdichtet haben.
Eine solche Anlage
ist allerdings nur mit einem (ggf. vorhabenbezogenen) Bebauungsplan zu
bewerkstelligen, der die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung zur
Anlage gewährleisten würde; dessen Aufstellung schlägt die Verwaltung vor.
Es wird sich dabei
um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln (für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier:
Wiedernutzbarmachung/ Nachnutzung mit
gemischten Funktionen), dessen Planinhalte (späterer Auftragnehmer
wahrscheinlich der Kreis Höxter) als Grundlage für das weitere Verfahren aus
den beigefügten Unterlagen zu entwickeln sein werden. Der Flächennutzungsplan
der Stadt Brakel wird nach Abschluss dieses Verfahrens im Wege der Berichtigung
angepasst.
Die Wohnanlagen-Objektplanung stellt der
Investor in der Sitzung vor.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. n.n. in der
Kernstadt Brakel zur Errichtung einer Wohnanlage an der Straße „Bohenkamp“ in
der Kernstadt Brakel aufzustellen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen: