Sachverhalt:
Das
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat mit
Urteil vom 18.12.2007 (AZ: 9 A 3648/04) entschieden, dass die Abrechnung der
Kosten der Regenwasserbeseitigung über den einheitlichen Frischwassermaßstab
(Frischwasser = Abwasser) unzulässig ist.
Das Bundesverwaltungsgericht (BverwG) hat mit Beschluss vom 13.05.2008 (AZ: 9 B 19.08) die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des OVG NRW vom 18.12.2007 zurückgewiesen. Somit ist das Urteil des OVG vom 18.12.2007 rechtskräftig.
In
der Sitzung des Betriebsausschusses am 28.08.2008 wurde mit dem § 3 a die
Mitwirkungspflicht bei der Einführung und Erhebung einer gesonderten
Regenwassergebühr in die Beitrags- und Gebührensatzung zur
Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Brakel vom 12.02.2007 und die
Auftragsvergabe an die Fa. wte zur Flächenermittlung beschlossen.
Am
15.10.2008 wurde bekannt, dass die vom Kreis Höxter in Aussicht gestellten
Befliegungsdaten nun doch nicht genutzt werden konnten, da diese Befliegung
erst im August 2008 und somit im belaubten Zustand stattgefunden hat. Der Kreis
Höxter hatte keinen Einfluss auf die Reihenfolge der Befliegung.
Per
Dringlichkeitsentscheidung wurde am 13.11.2008 die Beauftragung der Fa. wte zur
Befliegung beschlossen.
Nach
der politischen Beschlussfassung bei den Städten Bad Driburg und Beverungen
wurde am 10.12.2008 von der Fa. wte die Befliegungsfirma beauftragt.
Eine Befliegung im Monat Dezember 2008 ist auf Grund der schlechten Wetterlage und der damit verbundenen Qualitätseinbuße abgebrochen worden. Sie soll schnellstmöglich wiederholt werden, ist aber z.Zt. u.a. durch die schneebedeckten Flächen nicht möglich.
Dazu werden diese Luftbilder photogrammetrisch ausgewertet und mit den Liegenschafts- und Katasterkarten überlagert, alle mit einer genauen Planskizze der Grundstücke. Die abflusswirksamen Flächen sind darin gekennzeichnet und mit den exakten Größen ausgewiesen. Jeder Grundstückseigentümer hat dann die Möglichkeit, die Auswertung und Abflusswirksamkeit seiner Grundstücksflächen zu kontrollieren und die Besonderheiten seines Grundstücks mitzuteilen. Mit dieser Bürgerbeteilung geht eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit über alle gebührenrelevanten Besonderheiten und eine gezielte Individualberatung einher.
Voraussichtlich
im 2. Quartal 2009 werden die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt aktiv in
diesen Einführungsprozess einbezogen.
Nachdem
alle Angaben geprüft und bei Bedarf korrigiert wurden, müssen die
Erhebungsbögen wieder zurückgeschickt werden. Damit sind alle Daten zur
Ermittlung der neuen Gebühr erfasst. Alles Weitere veranlasst das ABWASSERWERK
DER STADT BRAKEL. Die Grundstückseigentümer müssen also nicht selbst ihre
abflusswirksamen befestigten Flächen und/oder ihre Dachflächen vermessen! Zudem
sichert die einheitliche Auswertung der Luftbilder auch die Gleichbehandlung in
der Einmessung aller Flächen (z. B. die Dachüberständen). Baulich bedingte
spätere Veränderungen müssen natürlich der Stadt Brakel gemeldet werden.
Parallel dazu wird die Gebührenkalkulation durchgeführt. Für die Abwasserbeseitigung werden zukünftig zwei getrennte Gebühren erhoben. Hierzu müssen die Kosten des Abwasserwerkes zunächst getrennt nach den Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung einerseits und die Niederschlagswasserbeseitigung andererseits ermittelt werden.
Bei welchen Flächenarten in welcher Höhe Gebührenabschläge zur berücksichtigen sind (z.B. Ökopflaster) soll in der nächsten Betriebsausschusssitzung am 23.03.2009 beraten werden.
Der
Versand der aktuellen Gebührenbescheide (Abrechnung
für das Jahr 2008 und Vorauszahlung für das Jahr 2009) erfolgt ab dem 30.01.2009 wieder, wie im letzten
Jahr, unter dem Vorbehalt der Nachprüfung.
Der
Versand der Gebührenbescheide mit dem getrennten Gebührenmaßstab für Schmutz-
und Niederschlagswasser erfolgt voraussichtlich erstmals im Herbst 2009, rückwirkend
zum 01.01.2008.
Hierzu
siehe auch den am 14.01.2009 mit den Städten Beverungen, Bad Driburg und der
Fa. wte besprochenen 1. Entwurf des Projektablauf- bzw.
Zeitplans. Danach soll das Projekt am 30.09.2009 beendet sein, vorausgesetzt,
dass die Befliegung zeitnah durchgeführt werden kann.
Mit der als Anlage beigefügten Informations-Broschüre möchte die Stadt Brakel über den aktuellen Verfahrensstand informieren und Fragen beantworten.
Diese Broschüre ist ab dem 30.01.2009 im Internet unter www.brakel.de/abwasserwerk als pdf-Dokument abrufbar.
Anlagen:
Informations-Broschüre zur Einführung der getrennten Abwassergebühr in der Stadt Brakel
1. Entwurf Projektablauf- und Zeitplan