Sachverhalt:
Der Haushaltsplan 2018 sah Erträge von 30.254.490,94 € und Aufwendungen von 31.718.084,82 € vor. Das vorhandene plantechnische Defizit in Höhe von 1.463.593,88 € sollte aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden.
Im Rahmen des Haushaltsvollzuges konnte das geplante Defizit um ca. 2,98 Mio. € verbessert und in einen Überschuss in Höhe von 1.519.530,95 € gewandelt werden. Die Gründe dieser erheblichen Verbesserungen werden in der Sitzung ausführlich erläutert.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Brakel ist gemäß § 102 GO NRW gesetzlicher Prüfer für den Jahresabschluss der Stadt Brakel. Zur Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2018 hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, bedient.
Der vom Kämmerer aufgestellte und
vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss einschließlich Anhang und
Lagebericht sowie Forderungs- und Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2018
wurden auftragsgemäß durch die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
geprüft. Das Ergebnis der Prüfung ist in einem entsprechenden Prüfungsbericht
festgehalten. Die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Mit der Abschlussprüfung 2018 gilt eine neue
Bestätigungsvermerkformulierung. Diese hat sich im Umfang erheblich verlängert.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wird der Jahresabschluss ausführlich erläutert.
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss
1.
Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den Prüfbericht und den
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, vom 15.01.2020
2.
In die Prüfung des
Jahresabschlusses sind Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegierten
Aufgaben gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 GO.NRW einbezogen worden. Der
Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt diesen hierzu von der INTECON GmbH
Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft, Niederlassung Bad Oeynhausen, gefertigten
Prüfungsbericht vom 15.01.2020
3.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat:
a) die Feststellung des Jahresabschlusses 2018 vom 10.12.2019
b) die Zuführung des Jahresüberschusses von 1.519.530,95 € in die Ausgleichsrücklage und
c) die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters.
Beschlussvorschlag für den Rat
Der Rat der Stadt Brakel nimmt die vollinhaltliche Übernahme des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes des Wirtschaftsprüfers durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu Kenntnis und beschließt gem. § 96 GO NRW wie folgt:
a) der Jahresabschluss 2018 vom 10.12.2019 wird festgestellt.
b) Der Jahresüberschuss von 1.519.530,95 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.
c) Dem Bürgermeister wird die vorbehaltlose Entlastung erteilt.