Betreff
Voranfrage: Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Bellerweg n.n., Brakel-Erkeln, als sonstiges Vorhaben im Außenbereich, Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen
Vorlage
963/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Es liegt eine Bauvoranfrage zur im Betreff genannten baulichen Anlage vor (siehe beigefügte Unterlagen), zu der die Stadt Brakel über das Einvernehmen zu entscheiden hat.

 

Es handelt sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Das Einvernehmen zum Vorhaben als sonstiges Vorhaben im Außenbereich nach § 35 Abs. 2 BauGB kann nicht erteilt werden, da öffentliche Belange beeinträchtigt werden, weil das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans der Stadt Brakel widerspricht. Dieser stellt hier Fläche für die Landwirtschaft dar.

 

Zudem befindet sich das Vorhaben im Überschwemmungsgebiet der Nethe.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für das Vorhaben das Einvernehmen nicht zu erteilen. Die Entscheidung über das Einvernehmen bei sonstigen Vorhaben im Außenbereich wird gemäß Statuten jedoch über die politischen Gremien getroffen.

 

Das Votum des Bezirksausschusses wird erst zur Sitzung erwartet.


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, das Einvernehmen zur Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Bellerweg n.n., Brakel-Erkeln, als sonstiges Vorhaben im Außenbereich nicht zu erteilen.