Betreff
Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 06.12.2017, 2. Änderung
Vorlage
959/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Trinkwassergebühr

 

Die Wasserversorgung gehört zu den wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge und stellt einen wesentlichen Aufgabenbereich der Verwaltung dar. Zur Bewältigung dieser Herausforderungen ist eine umfangreiche Infrastruktur in Form von Leitungen und Betriebsanlagen zu unterhalten und von Zeit zu Zeit zu ersetzen.  

 

In den kommenden Jahren stehen erhebliche Investitionen in die Versorgungsinfrastruktur an. In der Kernstadt ist der Bau eines neuen Hochbehälters als Ersatz für drei bestehende Behälter geplant, an welchen alternativ eine kostenintensive und weniger nachhaltige Sanierung vorgenommen werden musste.

Weiterhin wurde die Einführung einer zentralen Enthärtung des Trinkwassers angestoßen, welche ebenfalls einen erheblichen Effekt auf die Entwicklung der Gebühren hat.

 

Die o.g. Investitionen stellen in ihrem Volumen wie auch in ihren Auswirkungen eine absolute Besonderheit dar und müssen Berücksichtigung bei der Ermittlung der zukünftig zu erwirtschaftenden Erträge finden. Auch die allgemeinen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre tragen zur Notwendigkeit einer Anpassung der Trinkwassergebühr bei.

 

Aus diesem Grund und unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss 2018 hat die Steuerberatungsgesellschaft ACCURA-JANOS eine Neukalkulation der Gebühren für den Zeitraum der Jahre 2020 bis 2023 vorgenommen.

 

Die folgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die Entwicklung der Gebührensätze in der Stadt Brakel:

 

Jahre

€/cbm/brutto

€ mtl. Grundgebühr

Zähler bis 5 cbm Nennleistung

1977 - 1987

0,491

(DM-Betrag in € umgerechnet)

1,534

(DM-Betrag in € umgerechnet)

1988 - 1992

0,602

(DM-Betrag in € umgerechnet)

2,735

(DM-Betrag in € umgerechnet)

1993 - 1994

0,711

(DM-Betrag in € umgerechnet)

4,924

(DM-Betrag in € umgerechnet)

1995 - 2001

(2002 €-Umstelltung)

0,875

(DM-Betrag in € umgerechnet)

7,521

(DM-Betrag in € umgerechnet)

2002 - 2016

0,87

7,50

2016 - 2019

1,25

7,50

2020 - 2023

1,90

7,50

 

Betrachtet man die Gebührenentwicklung der letzten Jahre so ist schnell ersichtlich, dass die Verbraucher lange Zeit von einem sehr niedrigen Trinkwasserpreis profitiert haben. Es sollte nachvollziehbar sein, dass dies unter Berücksichtigung der jährlichen Inflation und der o.g. geplanten Investitionen nicht möglich ist, die Trinkwassergebühr auf dem aktuellen Niveau zu halten.

 

Aus den oben dargelegten Gründen wird eine Anpassung der Trinkwassergebühr auf einen Preis von 1,90 €/cbm brutto vorgeschlagen.

 

Ein Sachvortrag hierzu mit Erläuterung zur Kalkulation ergeht in der Sitzung durch die Steuerberatungsgesellschaft Accura-Janos.

 

 

Herstellung Hausanschluss

 

Weiterhin ist eine Anpassung der pauschalen Kostenerstattung für die erstmalige Herstellung von Hausanschlüssen gemäß § 15 Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel nötig. Diese liegt seit dem Jahr 2009 bei einem Pauschalbetrag von 1.000,00 € (einschl. 7% USt).  Die Abrechnungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die derzeitige Höhe der Pauschale nicht mehr zur Deckung der Kosten ausreichend ist.

 

Aufgrund dieser Feststellung wurde auf Basis von Abrechnungen vergangener Jahre eine Neukalkulation erstellt, um die neue Höhe der Pauschale bestimmen zu können.

 

Um die zukünftig entstehenden Kosten aus der Herstellung eines erstmaligen Hausanschlusses kostendeckend abrechnen zu können, ist die Anpassung der Pauschale auf einen Betrag von 2.100,00 € (einschl. 7% USt) nötig.

 

 

Grundgebühr Abzugszähler

 

Für die in Nutzung für z.B. die Gartenbewässerung befindlichen Abzugszähler wird bisher keine Grundgebühr verlangt. Diese müssen jedoch analog zu den „normalen“ Wasserzählern alle 6 Jahre durch Mitarbeiter des Wasserwerkes überprüft sowie jährlich abgelesen werden, so dass durch die Abzugszähler bisher nicht gedeckte Kosten entstehen. Zu diesen Kosten zählen die Arbeitszeit der Mitarbeiter des Wasserwerkes und der Verwaltung, die Kosten für die Anfahrt sowie die Vergütung der Ableser.

 

Aus diesem Grund wurde die übliche Vorgehensweise bei der Zählerkontrolle bewertet und auf eine monatliche Pauschale heruntergerechnet. Im Ergebnis soll auf Abzugszähler zukünftig eine Grundgebühr in Höhe von 12,00 €/Jahr, also 1 €/mtl. einschl. 7 % USt erhoben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die im Entwurf vorliegende II. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Brakel vom 06.12.2017.

Die Satzung wird Bestandteil der Niederschrift.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Siehe Sachverhalt.