Betreff
Weiteres Vorgehen zur zentralen Enthärtung des Brakeler Trinkwassers
Vorlage
931/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Gemäß dem Ergebnis der Kundenumfrage vom November 2017 hat sich eine Mehrheit von 64% der abgegebenen Stimmen (Wahlbeteiligung 35%) für die Einführung einer Zentralen Enthärtung des Brakeler Trinkwassers ausgesprochen. Grundlage war, dass für die Umsetzung dieser Maßnahme eine Gebührenerhöhung von 0,68 €/m³ erforderlich wird.

 

Zwischenzeitlich konnte diese Gebührenaussage durch die Ergebnisse eines Pilotversuches bestätigt werden.

 

Als negative Erkenntnisse aus dem Pilotversuch mit den Umkehrosmose-Verfahren wurden allerdings der problembehaftete Betrieb sowie der vergleichsweise hohe Energiebedarf festgestellt. Daher hat die Betriebsleitung das bereits in der Machbarkeitsstudie betrachtete CARIX-Verfahren für die Enthärtung näher betrachtet und entsprechende Referenzen bei den Betreibern abgefragt.

 

In der Sitzung am 04.06.2019 wurde das CARIX-Verfahrens anhand einer Planungsstudie „CARIX-Brakel“ durch Herrn Sauer von der Firma VEOLIA Water Technologies, Bayreuth vorgestellt.

 

Unter Berücksichtigung der Investitions- und Betriebskosten hat die Steuerberatungsgesellschaft INTECON aus Bad Oeynhausen festgestellt, dass auch mit dem CARIX-Verfahren die in der Kundenumfrage offerierte Gebührenerhöhung von 0,68 €/m³ eingehalten werden kann.

 

Weiterhin hat sich der Rat der Stadt Brakel am 13.06.2019 bei der Besichtigung der kürzlich fertiggestellten CARIX-Anlage in Salzkotten ausgiebig über die Anlagentechnik informiert.

 

Die Investitionskosten für das Gesamtprojekt, einschließlich Anpassung der Infrastruktur von dezentraler auf zentrale Wassergewinnung im Wasserwerk Ostheim (was voraussichtlich auch die Schließung der Brunnen Erkeln und Schmechten bedeuten wird) und der zugehörigen Neuverlegung von Rohwasserleitungen, werden über den Zeitraum 2019 bis 2022 voraussichtlich 5,19 Mio € betragen.

 

 

Entwicklung der Trinkwassergebühren

Unter der Maßgabe, dass das Gesamtprojekt „Zentrale Enthärtung“ ausgeführt wird und der Berücksichtigung weiterhin anstehender, kostenintensiver Investitionen wie z. B. dem Neubau des „Hochbehälter-Galgenberg“ (4,48 Mio €), hat die Steuerberatungsgesellschaft INTECON die Entwicklung der Trinkwassergebühren wie folgt ermittelt:

 

Verbrauchsgebühr

 

bis     2019: 1,25 €/m³

 

ab     2020: 1,69 €/m³

2021: 1,94 €/m³          (Anteil der Enthärtung: 0,67 €/m³)

2022: 2,07 €/m³

  gemittelt:      1,90 €/m³

 

ab     2023: 2,74 €/m³

 

Es ist keine Veränderung der Grundgebühr geplant, diese beträgt derzeit für ein Einfamilienhaus: 90,- €/Jahr.

 

Für einen 4-Personen Musterhaushalt mit einem Verbrauch von 132 m³/Jahr und unter Berücksichtigung der Grundgebühr (nach BdSt), stellt sich die Entwicklung wie folgt dar:

 

        bis    2019:        255 €/Jahr

        ab     2020:        341 €/Jahr

        ab     2023:        451 €/Jahr 

 

Differenz 2019 zu 2023: 196 €/Jahr (Anteil der Enthärtung: 88 €/Jahr)

 


Beschlussvorschlag:

 

Unter Beachtung der beschriebenen Auswirkungen auf die Entwicklung der Trinkwassergebühren wird beschlossen, das Projekt „Zentrale Enthärtung des Brakeler Trinkwassers“ weiter voran zu bringen und kurzfristig die Phase der Entwurfsplanung für eine Enthärtungsanlage nach dem CARIX-Verfahren zu starten.