Sachverhalt:
Durch Ablauf des bisherigen Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) zum Ende des Jahres 2016 wurde am 23.11.2016 durch Ratsbeschluss das aktualisierte ISEK für die Jahre 2017 bis 2019 beschlossen. Enthalten sind hier u.a. die Maßnahmen- und Projektvorschläge, die die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW bilden.
Entsprechend dem Maßnahmenplan des ISEK – Fortschreibung 2016 – und nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Detmold wird, obwohl das ISEK bereits ausgelaufen ist, für das Programmjahr 2020 bei einer geplanten Förderung von 60 % die Bewilligung für folgende Einzelmaßnahmen beantragt:
Einzelmaßnahme |
Zuwendungsfä-hige Ausgaben |
Zuwendung |
Eigenanteil |
Profilierung und Standort-aufwertung |
100.000,00 € |
60.000,00 € |
40.000,00 € |
Verfügungsfonds |
25.000,00 € |
15.000,00 € |
10.000,00 € |
Gesamt |
125.000,00 € |
75.000,00 € |
50.000,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, für die im ISEK – Fortschreibung 2016 – vorgesehenen und nachstehend aufgeführten Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2020 einen Zuschussantrag zu stellen:
Einzelmaßnahme |
Zuwendungsfä-hige Ausgaben |
Zuwendung |
Eigenanteil |
Profilierung und Standort-aufwertung |
100.000,00 € |
60.000,00 € |
40.000,00 € |
Verfügungsfonds |
25.000,00 € |
15.000,00 € |
10.000,00 € |
Gesamt |
125.000,00 € |
75.000,00 € |
50.000,00 € |
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 60 % bereitgehalten.