Betreff
Veräußerung der Beteiligung der AWP GmbH an der Bad Arolser Kommunalbetriebe GmbH
Vorlage
915/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die AWP GmbH möchte ihre Beteiligung an der Bad Arolser Kommunalbetriebe GmbH an die Stadt Bad Arolsen veräußern.

Sachverhalt:

Die Stadt Brakel ist an der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG (WWE) beteiligt. Diese wiederum hält über ihre Beteiligungsholding Westfalen Weser Beteiligungen GmbH (WWB) 100 % der Anteile an der AWP GmbH (AWP).

Die AWP hält eine Beteiligung in Höhe von 5 % an der Bad Arolser Kommunalbetriebe GmbH (BAK). Die weiteren Anteile an der BAK werden von der Stadt Bad Arolsen gehalten.

Die Struktur stellt sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Die AWP möchte diese Beteiligung an der BAK an die Stadt Bad Arolsen verkaufen.

Im Auftrag der Stadtwerke Bad Arolsen übernimmt die BAK seit jeher die kaufmännische und technische Betriebsführung sowie weitere Dienstleistungen für folgende Bereiche: Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Sammlung und Transport von häuslichen Abfällen, Straßenreinigung, Straßenunterhaltung und Straßenbeleuchtung.

Nunmehr plant die Stadt Bad Arolsen gemeinsam mit der Nachbarkommune Volkmarsen einen vorhandenen Zweckverband um wesentliche Tätigkeiten der heutigen BAK zu erweitern. Aufgrund der geplanten und zum Teil schon eingeleiteten Umstrukturierungen der BAK durch den Mehrheitsgesellschafter Stadt Bad Arolsen wird sich das wirtschaftliche Marktumfeld der BAK sehr stark verkleinern.

Aufgrund dessen haben sich beide Gesellschafter auf einen Verkauf der AWP-Anteile geeinigt und zur Wertermittlung einen externen neutralen Gutachter gemeinschaftlich beauftragt.

Die Stadt Bad Arolsen würde anschließend alle Anteile an der BAK auf sich vereinen. Die Anteile sollen im Jahr 2019 zum über Buchwert liegenden Betrag in Höhe von rund 600.000 € übergehen.

Rechtliche Vorgaben:

 

Gem. § 111 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) dürfen Vertreter der Kommune in einer Gesellschaft, an der Gemeinden unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 50 v. H. beteiligt sind, Veräußerungen nur nach vorheriger Zustimmung des Rates und nur dann zustimmen, wenn für die Kommune die Voraussetzungen des § 111 Abs. 1 GO NRW vorliegen. Demnach ist eine Veräußerung zulässig, wenn die für die Betreuung der Einwohner erforderliche Erfüllung der Aufgaben der Kommune nicht beeinträchtigt wird. An der AWP sind mittelbar (über die WWE) Kommunen mit 100 % beteiligt.

Durch eine Veräußerung der Beteiligung an der BAK wird die Aufgabenerfüllung der an der WWE (und damit mittelbar an der AWP) beteiligten Kommunen nicht beeinträchtigt. Die BAK hat keine Aufgaben der WWE-Gesellschafter erbracht, sondern war lokal für die Stadt Bad Arolsen tätig, so dass der Einfluss der WWE Gesellschafter auf ihre eigenen Tätigkeiten gleich bleibt.

Ein entsprechendes Anzeigeverfahren ist nach § 115 GO durchzuführen.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

(1)    Die Stadt Brakel stimmt einer Veräußerung aller Anteile der AWP GmbH an der Bad Arolser Kommunalbetriebe GmbH an die Stadt Bad Arolsen zu.

 

 

(2)    Der kommunale Vertreter der Stadt Brakel wird/werden ermächtigt und beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG dafür zu stimmen, den Geschäftsführer der Westfalen Weser Energie GmbH & Co. KG zu beauftragen und zu ermächtigen, seinerseits die Geschäftsführer der Westfalen Weser Beteiligungen GmbH zu beauftragen und zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der AWP GmbH einer Veräußerung der Anteile an der Bad Arolser Kommunalbetriebe GmbH zuzustimmen und die entsprechenden Maßnahmen in die Wege zu leiten.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen: