Betreff
Oberflächengestaltung im historischen Stadtkern Brakels, Durchführung des Bauabschnittes "Am Thy" im Jahr 2020
Vorlage
911/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Derzeit wird im Bereich der Rosenstraße die Oberfläche neu gestaltet. Bis zum Ende des Jahres soll der Abschnitt bis zum Haus Rupprecht und Modehaus Schulz abgeschlossen werden.

 

In der Bauausschusssitzung am 28.11.2018 wurde die Planung für den gesamten Ausbaubereich bis zur Nieheimer Straße vorgestellt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 04.12.2018 beschlossen, für diese Planung eine Einwohnerversammlung durchzuführen. Diese fand am 16.01.2019 statt. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 30.01.2019 die Anregungen der Einwohner beraten und die Planungen abschließend beschlossen.

 

Der erste Bauabschnitt der Rosenstraße wurde dann ausgeschrieben und der Auftrag an die Fa. Tegetmeier erteilt. Am 27.04.2019 wurden die Anwohner über den Bauzeitenplan informiert. Schon zu diesem Zeitpunkt, aber vor Allem während der jetzigen Bauphase wurde ersichtlich, dass die betroffenen Einzelhändler doch sehr frühzeitig über die Maßnahmen und den Bauablauf informiert werden müssen. In Gesprächen wurde mehrfach darauf hingewiesen, wie wichtig einmal die Erreichbarkeit der Läden ist, aber auch der Wareneinkauf einen sehr langen Vorlauf hat. Eine frühzeitige Information ist hier unerlässlich.

 

Bei allen Beratungen und Informationsveranstaltungen wurde für den nächsten Bauabschnitt bis zur Nieheimer Straße der Zeitraum bis Ende 2020 benannt. Um für diesen Bauabschnitt die Maßnahme voran bringen zu können, ist es erforderlich, zum jetzigen Zeitpunkt mit den Planungen für die Ausschreibung zu beginnen, um spätestens zum Ende des Jahres eine bauausführende Firma zu haben, mit der der Bauablauf im Jahr 2020 abgestimmt werden kann. So könnten die Einzelhändler zum Ende des Jahres schon hierüber informiert werden.

 

Die haushaltsrechtliche Situation ist derzeit so, dass nur der erste Bauabschnitt der Straßen Rosenstraße/ Am Thy mit einer Ausgabeposition im Haushaltsplan abgebildet wurde. Eine Verpflichtungsermächtigung für den zweiten Abschnitt bis zur Nieheimer Straße, die erforderlich wäre, um die v.g. Maßnahmen zu ergreifen, fehlt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Rat sich bereits zum jetzigen Zeitpunkt verpflichtet, die erforderlichen Mittel für die Oberflächengestaltung der Straße „Am Thy“ bis zur „Nieheimer Straße“ im Haushaltsplan für das Jahr 2020 vorzusehen. Es handelt sich hierbei um Kosten in Höhe von 570.000 €, auf die ein Zuschuss von 335.000 € aus der Städtebauförderung bewilligt wurde


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat verpflichtet sich, im Haushaltsplan 2020 für die Oberflächengestaltung der Straße „Am Thy“ Ausgabemittel in Höhe von 570.000 € vorzusehen. Gleichzeitig wird eine Einnahmeposition für den Zuschuss von 335.000 € aus der Städtebauförderung eingerichtet.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Planungskosten für den gesamten Bauabschnitt „Rosenstraße/ Am Thy“ stehen im Haushaltsplan 2019 in Höhe von 50.000 € unter der Haushaltsstelle 54000-100 „Sanierung historischer Stadtkern“ zur Verfügung. Im Haushaltsplan 2020 sind unter dieser Haushaltsstelle Ausgabemittel in Höhe von 570.000 € sowie eine Einnahmeposition in Höhe von 335.000 € für den Ausbau „Am Thy“ vorzusehen.