Betreff
Bebauungsplan Nr. 1 - 2. Änderung "Vitusstraße/ Sepkerweg" in der Kernstadt Brakel, Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung
Vorlage
277/2014-2020/6
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen von Überlegungen zum Baugrundstück Pahenwinkel 1, 1a, den baulichen Bestand an die jetzigen (tatsächlichen) bauleitplanerischen Gegebenheiten des bestehenden Bebauungsplanes anzupassen, bietet es sich an, die Fläche für ein zusätzliches Baugrundstück als Innenentwicklungsmaßnahme festzusetzen.

Das Grundstück ist 2003/ 2004 bebaut worden, der damalige, neu aufgestellte Bebauungsplan 2005/ 2006 allerdings vor Gericht für rechtsunwirksam erklärt worden. Die Bebauung ist seitdem planungsrechtlich nicht abgesichert. Mittlerweile hat sich die Nutzungssituation des benachbarten ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebs aber geändert.

 

Für diesen städtebaulichen Einzelfall ist seitens der Verwaltung neben der Anpassung eine innerstädtische Nachverdichtung zu begrüßen, die über eine Bebauungsplanänderung die weitere städtebauliche Entwicklung und Ordnung gewährleisten soll.

 

Eine Übernahme der externen Planungsgebühren erfolgt durch den Grundstückseigentümer, der fast ausschließlich von dieser Planung profitiert.

 

Es wird sich dabei um einen sog. Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) handeln (für Maßnahmen der Innenentwicklung, hier: Nachverdichtung zur Wohnfunktion), dessen genauen Planinhalte (späterer Auftragnehmer: Kreis Höxter) als Grundlage für das weitere Verfahren noch zu entwickeln sind.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel ist nicht erforderlich.

 

 

Aufstellungsbeschluss zur Bauleitplanung


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 1 - 2. Änderung „Vitusstraße/ Sepkerweg“ in der Kernstadt Brakel aufzustellen, um in diesem städtebaulichen Einzelfall zum Baugrundstück Pahenwinkel 1, 1a den baulichen Bestand an die tatsächlichen bauleitplanerischen Gegebenheiten anzupassen und eine innerstädtische Nachverdichtung der Wohnfunktion (ergänzende Wohnbebauung) zu ermöglichen.