Betreff
Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Verfügungsfonds (Städtebauförderung): Stadtstrand 2019
Vorlage
860/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Werbering Brakel e.V. und die Stadt Brakel planen für den Spätsommer 2019 (Zeitraum: ca. 09. August – 22. September) erneut den Aufbau eines „Stadtstrandes“ auf dem historischen Marktplatz. Unter dem Titel „Stadtstrand Brakel“ soll diese Aktivitätsfläche mit großem Sandkasten (ca. 10 x 21 m) inmitten der Innenstadt als Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucher dienen.

 

Zielgruppe der Aktion sind vor allem Kinder, Jugendliche und Familien, denen die große Spiel- und Sportfläche für die Nutzung zur Verfügung steht. Zugleich soll der „Stadtstrand“ die Innenstadtbesucher zum Verweilen und mit einem zentralen, attraktiven Treffpunkt einladen.

 

Durch das „Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept“ (ISEK) unterzieht sich der historische Stadtkern derzeit einer Modernisierung, die sich z.B. in der Oberflächengestaltung der Innenstadt und des Marktplatzes oder das Fassadenprogramm widerspiegelt. Ergänzend dazu stehen durch die Maßnahme des „Stadtstrandes“ die Stärkung des Stadtkerns und die Aufwertung der Aufenthaltsqualität für die Innenstadtbesucher im Mittelpunkt.

 

Über den rund 6-wöchigen Zeitraum soll ein kostenfreies Rahmenprogramm örtlicher Vereine und Institutionen stattfinden. Diese Akteure planen dabei beispielsweise Programmpunkte wie „Beach-Soccer“, einen Spendenlauf und Musikprojekte.

Auch die örtlichen Kindertageseinrichtungen beteiligen sich durch wöchentliche Spielnachmittage am Programm des „Stadtstrandes“. Zudem soll die Aktionsfläche in das Ferien- und Freizeitangebot der Jugendfreizeitstätte integriert und durch öffentliches Kultur- und Musikprogramm des Kulturrings e.V. ergänzt werden.

 

Insgesamt haben erneut Akteure, wie Sport- und Kulturvereine sowie andere öffentliche Institutionen, das Interesse und die Teilnahmebereitschaft am Rahmenprogramm des innovativen Projektansatzes bekundet. Unabhängig von den Programmpunkten soll der Stadtstrand über den Zeitraum dauerhaft als Ort zum Verweilen und der Begegnung bestehen.

 

Das Aktivitätsangebot der Maßnahme ist daher als Element zur Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie der Belebung der Innenstadt und des ISEK-Fördergebietes zu betrachten.

Aufgrund des bisherigen Projekterfolges sowie dem großen öffentlichen Interesse im Jahr 2018 soll eine Wiederholung des Stadtstrandes durchgeführt werden. Neben einer Verstetigung des bisherigen Angebotes ist auch eine Weiterentwicklung des Projektes durch die Integration einer mobilen Bühnenfläche geplant.

 

Die Umsetzung der Maßnahme bzw. der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus Mitteln des Verfügungsfonds (Städtebauförderung) bezieht sich insgesamt auf nachfolgende Bestandteile:

 

-      bauliche Konstruktion und Aufstellung des „Sandkastens“

-      Sandfläche als Aktions- und Aufenthaltsfläche

-      Bepflanzungselemente (Palme, Bambus) zur Unterstützung des „Strand“-Konzeptes

-      Strandmobiliar (Sitzmöglichkeiten: Holzliegestühle) zur Erhaltung und Steigerung der Aufenthalts- und Verweilqualität

-      Werbemaßnahmen (Flyer, Plakate, Banner, Werbematerial) zum Projekt

 

Zur Veranschaulichung der Maßnahme ist eine Planskizze (s. Anlage) beigefügt.

 

Die geplante Stadtmarketingmaßnahme hat einen eindeutigen Bezug zum Fördergebiet und wird dort durchgeführt. Die Steigerung der Attraktivität des Fördergebietes sowie der Belebung des Einzelhandels sind dabei ebenso als Projektziele zu bestätigen, wie die Integration unterschiedlicher Gruppen im historischen Stadtkern. Dieses wird vor allem in der Bereitschaft und dem Interesse an der Teilnahme durch die o.g. Akteure, Vereine und Institutionen deutlich.

 

Insgesamt besteht die Möglichkeit der Förderung, wenn neben den Voraussetzungen 50% der beantragen Mittel von der Wirtschaft, von Privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Stadt in den Fonds eingestellt werden.

 

Die Gesamtkosten des Zuwendungsprojektes belaufen sich auf rd. 9.390,- €. Um diese Maßnahme und die entsprechenden Investitionen im Jahr 2019 abwickeln zu können, werden Mittel aus dem Verfügungsfonds beantragt.

Der Antragsteller ist zudem bemüht, den privaten Eigenanteil über Sponsorengelder zu (teil-) finanzieren. Für die verbleibenden Kosten wird um zusätzliche Mittel der Stadt (Stadtmarketing) gebeten.

 

Dem Antrag des Werberings wird folgende Berechnung zugrunde gelegt:

 

Gesamtinvestition:

 

rd. 9.390,- €

50 % Anteil Bund / Land / Stadt

(davon 60 % Bund/Land                = 2.817,- €)

(davon 40 % Stadt                       = 1.878,- €)

 

rd. 4.695,- €

50 % Anteil privat

(Antragsteller, Sponsoren, zusätzliche Mittel Stadt)

 

rd. 4.695,- €

 

Gemäß der „Vergaberichtlinie der Stadt Brakel über die Gewährung von Zuwendungen aus dem „Verfügungsfonds“ gem. Zi. 14 der Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008“ entscheidet ab einem geschätzten Ausgabebetrag von 2.000 € der Haupt- und Finanzausschuss als Vergabegremium über geplante Verfügungsfondsmaßnahmen.

 


Anlagen:

 

-      Planskizze „Stadtstrand“


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem Antrag des Werberings Brakel e. V. zu folgen und für die zu erwartenden Kosten anlässlich der Projektmaßnahme „Stadtstrand“ einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zu erwartenden Gesamtkosten in Höhe von rund 9.390,00 €, d. h. 4.695,- € zu gewähren (60 % Förderung = 2.817,00 €, 40 % Stadt = 1.878,00 €).

Sofern die verbleibenden Kosten des Eigenanteils nicht durch den Werbering Brakel e. V. und weitere Sponsoren aufgebracht werden können, wird dieser Betrag (4.695,00 €) ebenfalls durch die Stadt Brakel übernommen.

 


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert. Der Förderbetrag in Höhe von 4.695,00 € (50 % der zuwendungsfähigen Kosten) steht im Budget 511000-018 zur Verfügung.

Sofern die verbleibenden Kosten des Eigenanteils nicht durch den Werbering Brakel e. V. und weitere Sponsoren aufgebracht werden können, wird dieser Betrag aus dem Budget 571000 Wirtschaftsförderung zur Verfügung gestellt.