Betreff
Erlass der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 und der Wirtschaftspläne KUBRA und VUBRA für das Wirtschaftsjahr 2019
Vorlage
843/2014-2020
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

1.   Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, vom 07.01.2019 bis 25.01.2019 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen keine Einwendungen erhoben worden.

 

2.   Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019

 

Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2019 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 04.12.2018 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den

 

Ergebnisplan

Erträge von                                                            32.632.442,70 €

Aufwendungen von                                                  33.248.961,16 €.

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine

Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe

von                                                                       0   616.518,46 €

erforderlich.

 

Finanzplan

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit          32.563.122,70 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit          32.614.641,16 €

 

Einzahlungen aus Investitions- und

Finanzierungstätigkeit                                               03.041.760,05 €

Auszahlungen aus Investitions- und

Finanzierungstätigkeit                       0                      04.456.769,74 €

 

Haupt- und Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 29.01.2019 und 05.02.2019 mit dem Verwaltungsvorschlag des Haushalts 2019 bzw. den Wirtschaftsplänen 2019 für die Eigenbetriebe befasst.

Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen der Ausschüsse wird dem Rat vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 anzunehmen.

 

 

 

-      Einstellung städtischer Förster

 

Ausweisung einer Stelle im Stellenplan, Teil B – tariflich Beschäftigte, Vergütungsgruppe 9b/9c, vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden Stellenbewertung durch die Verwaltung für einen eigenen städtischen Förster.

(Abstimmung im HFA: mehrheitlich angenommen)

 

 

-      Hebebühne Feuerwehrgerätehaus Brakel

 

Aufnahme eines Sperrvermerks für die geplante Beschaffung der Hebebühne (18 T€) bis zur Prüfung weiterer Alternativen.

(Abstimmung im HFA: einstimmig angenommen)

 

 

-      Reduzierung Steuerhebesätze

 

Rückgängigmachung der Anhebung der Steuersätze auf die Werte vor der Erhöhung.

(Abstimmung im HFA: mehrheitlich abgelehnt)

 

-      Erweiterung des Familienpasses

 

Ausweitung des Familienpasses auf Familien mit zwei Kindern.

(Abstimmung im HFA: mehrheitlich abgelehnt)

 

-      Zuschuss an den Miniclub Brakel der AWO

 

Der Kreisverband der AWO soll zur Unterstützung der U3-Betreuung einen zweckgebundenen Zuschuss für den Miniclub Brakel in Höhe von 500,00 € erhalten.

(Abstimmung im HFA: einstimmig angenommen)

 

-      Bänke Kaiserbrunnen

 

Aufnahme eines Sperrvermerks für die geplante Sanierung/den geplanten Erwerb der Bänke am Kaiserbrunnen.

(Abstimmung im HFA: einstimmig angenommen)

 

-      Kommandowagen Feuerwehr

 

Aufnahme eines Sperrvermerks für den geplanten Erwerb des Kommandowagens für die Wehrführung.

(Abstimmung im HFA: einstimmig angenommen)

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat stimmt der Haushaltssatzung 2019 mit Anlagen sowie den Wirtschaftsplänen 2019 der Sondervermögen VUBRA und KUBRA unter Berücksichtigung der angenommenen Anträge der Fraktionen aus dem Haupt- und Finanzausschuss zu.

 

Haushaltssatzung

 

der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2019

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 05.02.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit                                                     

Gesamtbetrag der Erträge auf                                         32.632.442,70 EUR

Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                             33.248.961,16 EUR

 

im Finanzplan mit

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                 32.563.122,70 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender

Verwaltungstätigkeit auf                                                 32.614.641,16 EUR

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                    3.041.760,05 EUR

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions-

tätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                    4.456.769,74 EUR

festgesetzt.

§ 2

 

Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

1.113.000,00 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf                                                                           

616.518,46 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch

genommen werden dürfen, wird auf                                        

3.000.000,00 EUR

festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer

1.1   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

  (Grundsteuer A) auf                                                          280 v.H.

1.2   für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                                          443 v.H.

 

2.    Gewerbesteuer auf                                                            418 v.H.

 

 

§ 7

 

Ein Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.

 

 

§ 8

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:

1.   wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:

1.   bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,

2.   bei der Umschuldung von Krediten,

3.   bei inneren Verrechnungen,

4.   wenn sie durchlaufend oder durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse gedeckt sind,

5.   wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,

 

 

6.   über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.

 

Alle erheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel