Sachverhalt:
1. Einwendungen
von Einwohnern und Abgabepflichtigen
Der Entwurf
der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019 hat gem. § 80 Abs.
3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zurzeit gültigen Fassung, vom
07.01.2019 bis 25.01.2019 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von
Einwohnern oder Abgabepflichtigen keine Einwendungen erhoben worden.
2. Haushaltssatzung
mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2019
Der
Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2019 mit Anlagen ist in der Sitzung
des Rates am 04.12.2018 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den
Ergebnisplan
Erträge von 32.632.442,70
€
Aufwendungen
von 33.248.961,16
€.
Zum Ausgleich
des Ergebnisplanes ist eine
Verringerung
der Ausgleichsrücklage in Höhe
von 0 616.518,46
€
erforderlich.
Finanzplan
Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 32.563.122,70
€
Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit 32.614.641,16
€
Einzahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit 03.041.760,05 €
Auszahlungen
aus Investitions- und
Finanzierungstätigkeit 0 04.456.769,74 €
Haupt- und
Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am
29.01.2019 und 05.02.2019 mit dem Verwaltungsvorschlag des Haushalts 2019 bzw.
den Wirtschaftsplänen 2019 für die Eigenbetriebe befasst.
Unter
Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen der Ausschüsse wird
dem Rat vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr
2019 anzunehmen.
-
Einstellung
städtischer Förster
Ausweisung
einer Stelle im Stellenplan, Teil B – tariflich Beschäftigte, Vergütungsgruppe
9b/9c, vorbehaltlich einer noch vorzunehmenden Stellenbewertung durch die
Verwaltung für einen eigenen städtischen Förster.
(Abstimmung im HFA: mehrheitlich angenommen)
-
Hebebühne
Feuerwehrgerätehaus Brakel
Aufnahme eines
Sperrvermerks für die geplante Beschaffung der Hebebühne (18 T€) bis zur
Prüfung weiterer Alternativen.
(Abstimmung im HFA: einstimmig angenommen)
-
Reduzierung
Steuerhebesätze
Rückgängigmachung
der Anhebung der Steuersätze auf die Werte vor der Erhöhung.
(Abstimmung im HFA: mehrheitlich abgelehnt)
-
Erweiterung
des Familienpasses
Ausweitung des
Familienpasses auf Familien mit zwei Kindern.
(Abstimmung im HFA: mehrheitlich abgelehnt)
-
Zuschuss
an den Miniclub Brakel der AWO
Der
Kreisverband der AWO soll zur Unterstützung der U3-Betreuung einen
zweckgebundenen Zuschuss für den Miniclub Brakel in Höhe von 500,00 € erhalten.
(Abstimmung im HFA: einstimmig angenommen)
-
Bänke
Kaiserbrunnen
Aufnahme eines
Sperrvermerks für die geplante Sanierung/den geplanten Erwerb der Bänke am
Kaiserbrunnen.
(Abstimmung im HFA: einstimmig angenommen)
-
Kommandowagen
Feuerwehr
Aufnahme eines
Sperrvermerks für den geplanten Erwerb des Kommandowagens für die Wehrführung.
(Abstimmung im HFA: einstimmig angenommen)
Beschlussvorschlag:
Der Rat stimmt der Haushaltssatzung 2019 mit Anlagen sowie den Wirtschaftsplänen 2019 der Sondervermögen VUBRA und KUBRA unter Berücksichtigung der angenommenen Anträge der Fraktionen aus dem Haupt- und Finanzausschuss zu.
Haushaltssatzung
der Stadt
Brakel für das Haushaltsjahr 2019
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zur Zeit
gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 05.02.2019
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im
Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag
der Erträge auf 32.632.442,70
EUR
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf 33.248.961,16
EUR
im
Finanzplan mit
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 32.563.122,70
EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 32.614.641,16 EUR
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf
3.041.760,05 EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 4.456.769,74
EUR
festgesetzt.
§ 2
Kredite für
Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf
1.113.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die
Verringerung der Ausgleichsrücklage
zum Ausgleich des Ergebnisplans wird auf
616.518,46 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen
werden dürfen, wird auf
3.000.000,00
EUR
festgesetzt.
§ 6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern
werden für das Haushaltsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer A) auf 280 v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 443 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 418 v.H.
§ 7
Ein
Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.
§ 8
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:
1. wenn sie nicht
einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und
Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind unerheblich:
1. bei
gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,
2. bei der
Umschuldung von Krediten,
3. bei
inneren Verrechnungen,
4. wenn sie
durchlaufend oder durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse
gedeckt sind,
5. wenn sie
nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,
6. über
15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 % überschreiten.
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des Jahresabschlusses
erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der Größenordnung in die
Zuständigkeit des Kämmerers.
Alle
erheblichen über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates
der Stadt Brakel