Betreff
Bibel-Pfähle entlang der Kloster-Garten-Route, Standorte auf städtischen Grundstücken
Vorlage
838/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Stadt Brakel ist Eigentümerin des Grundstücks der Gemarkung Brakel Flur 7 Flurstück 79, welches an die Kirche grenzt.

 

Auf diesem Grundstück möchte die Projektgemeinschaft „Bibelpfähle entlang der Klostergarten-Route“ als eine Gemeinschaftsaktion der Ökumenen im Kreis Höxter einen Bibelpfahl stationieren. Der ideale Standort ist in der beiliegenden Luftbildaufnahme durch einen roten Kreis gekennzeichnet.

 

Es handelt sich hierbei um einen ca. vier Meter hohen Lärchenpfahl, welcher auf Winkeleisen geschraubt wird und mit einer Pfostenkappe sowie einem Betonfundament versehen wird. Jeder Pfahl erhält einen Prägestempel. Eine Begleitbroschüre zeigt zusätzlich jedes Zitat mit dem Erläuterungstext auf.

 

Auf 300 km Klostergarten-Route sollen ca. 41. Bibel-Pfähle nach Art der Friedensmahner  auf kommunalen bzw. kirchlichen Grundstücken stationiert werden.

 

Das Projekt erhält ca. 65% LEADER-Förderung, der Eigenanteil der Ökumene in Höhe von 35% ist gesichert.

 

Durch die Stationierung der Bibelpfähle soll die Attraktivität der Radroute durch spirituelle Begleitung unter Einbindung der Menschen aus der Region gesteigert werden. Die Radroute wird somit zur Pilgerroute und erhält durch die Botschaften eine besondere persönliche Note.

 

Die Verkehrssicherungspflicht und Haftungspflicht trägt die Stadt Brakel als Eigentümer der Fläche, diese muss den Bibelpfahl in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand erhalten. Diese Verpflichtungen sollten im Wege einer Vereinbarung auf den örtlichen Kirchenvorstand als Projektpaten übertragen werden.


Anlagen:

 

 

1 Lageplan


Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, auf dem Grundstück der Gemarkung Brakel Flur 7 Flurstück 79 den geplanten Bibelpfahl durch die Projektgemeinschaft Bibelpfähle an der Klostergarten-Route an geeigneter Stelle aufstellen zu lassen.

Die Verkehrssicherungspflicht und Haftungspflicht wird im Wege einer Vereinbarung auf den örtlichen Kirchenvorstand als Projektpaten übertragen, diese muss den Bibelpfahl in einem ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand erhalten.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

 

Durch die Aufstellung des Bibelpfahls auf dem kommunalen Grundstück der Gemarkung Brakel Flur 7 Flurstück 79 ergeben sich keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen, soweit die Kirche die Pflege, Instandhaltung und Verkehrssicherungspflicht für den Bibelpfahl übernimmt.