Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2019
Sachverhalt:
Durch Ablauf des bisherigen Integrierten Entwicklungskonzeptes (ISEK) zum des Jahres 2016 wurde am 23.11.2016 durch Ratsbeschluss das aktualisierte ISEK für die Jahre 2017 bis 2019 beschlossen. Enthalten sind hier u.a. die Maßnahmen- und Projektvorschläge, die die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung des Landes NRW bilden.
Entsprechend dem Maßnahmenplan des ISEK – Fortschreibung 2016 – wird für das Programmjahr 2019 bei einer geplanten Förderung von 60 % die Bewilligung für folgende Einzelmaßnahmen beantragt:
Einzelmaßnahme |
Zuwend-ungsfähige
Ausgaben |
Zuwendung |
Eigenanteil |
Profilierung und Standortaufwertung |
50.000,00 € |
30.000,00 € |
20.000,00 € |
Quartiersmanagement |
25.000,00 € |
15.000,00 € |
10.000,00 € |
Verfügungsfonds |
25.000,00 € |
15.000,00 € |
10.000,00 € |
Gesamt |
100.000,00 € |
60.000,00 € |
40.000,00 € |
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt, für die im ISEK – Fortschreibung 2016 vorgesehenen und nachstehend aufgeführten Einzelmaßnahmen für das Programmjahr 2019 einen Zuschussantrag zu stellen:
Einzelmaßnahme |
Zuwen-dungsfähige
Ausgaben |
Zuwendung |
Eigenanteil |
Profilierung und Standortaufwertung |
50.000,00 € |
30.000,00 € |
20.000,00 € |
Quartiersmanagement |
25.000,00 € |
15.000,00 € |
10.000,00 € |
Verfügungsfonds |
25.000,00 € |
15.000,00 € |
10.000,00 € |
Gesamt |
100.000,00 € |
60.000,00 € |
40.000,00 € |
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 60 % bereitgehalten.