Betreff
Positionspapier zum Verbleib in der Förderkulisse der Gemeinschaftsaufgabe "Regionale Wirtschaftsförderung" (GRW) ab dem 01.01.2021
Vorlage
823/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Kreis Höxter ist, gemeinsam mit den Kreisen Herford und Lippe sowie der kreisfreien Stadt Bielefeld, Fördergebiet in der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung“ (GRW) noch bis zum 31.12.2020 (Förderstatus: D-Fördergebiet). Grundlage für die Förderung ist die Landesrichtlinie „Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm NRW“ (RWP NRW). Die Festlegung der Fördergebiete erfolgt im Rahmen einer Bund-Länder-Konsultation. Für die kommende Förderphase ab 2021 soll diese Konsultation nach derzeitigem Kenntnisstand bis Anfang 2020 abgeschlossen sein. Grundlage für die Ausweisung der zukünftigen Fördergebiete bilden Grundlagenstudien auf der Basis sozioökonomischer Betrachtungen, die vom Bund in Auftrag gegeben werden.

 

Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden Planungen auf Bundes- und Landesebene zur Fortschreibung der Förderkulisse ab dem 01.01.2021 wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) ein Gutachten beim RWI - Leibnitz-Institut für Wirtschaftsforschung mit dem Titel „Überprüfung des Zuschnitts von Arbeitsmarktregionen für die Neuabgrenzung des GRW-Fördergebiets 2021“ in Auftrag gegeben. Nach intensiver Auswertung dieses Gutachtens liegt die Vermutung nahe, dass aufgrund der darin gemachten Aussagen, Analysen und Prämissen zum zukünftigen Gebietskulissenzuschnitt der Kreis Höxter aus der Förderung herausfällt.

 

Zukünftig sollen sich die Fördergebiete an sog. „Arbeitsmarktregionen“ orientieren, die gem. RWI – Leibnitz-Institut wie folgt definiert werden:

 

„Arbeitsmarktregionen sind eine regionale Einheit, die in sich wirtschaftlich stark verflochtene aber nach außen hin weitgehend unabhängige Räume darstellen. Grundsätzlich sollen in den funktional gefassten Regionen Arbeits- und Wohnorte miteinander verbunden werden, die durch Pendlerverhalten in administrativen Abgrenzungen oftmals auseinandergezogen sind. So erstellte Arbeitsmarktregionen bilden die Grundlage der wirtschaftspolitischen Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

 

Die Arbeitsmarktregionen bilden dann die räumliche Grundlage für die Ermittlung der GRW-Gebiete ab 2021. Bislang erfolgt die Festlegung der GRW-Fördergebiete auf der Basis der im Jahr 2007 erstmals eingeführten vier sozioökonomischen Faktoren mit entsprechender Gewichtung. Dies sind:

 

-      Arbeitslosenindikator (50%)

-      Einkommensindikator (40%)

-      Infrastrukturindikator (5%)

-      Ergebnisse einer Erwerbspersonenprognose (5%)

 

Derzeit bestehen in den Kreisen Höxter, Herford und Lippe sowie in der kreisfreien Stadt Bielefeld Fördergebiete. Im Förderzeitraum 2008 bis 2013 sind insgesamt 75 Mio. € in diese Fördergebiete geflossen. Für die aktuelle Förderphase bis Ende 2020 liegen noch keine finalen Finanzdaten über Fördervolumina vor.

 

Die Daten aus dem aktuellen Gutachten von RWI – Leibnitz-Institut weisen für den Regierungsbezirk Detmold drei Arbeitsmarktregionen aus:

 

Region 1: Höxter + Paderborn

Region 2: Lippe + Gütersloh + Bielefeld

Region 3: Herford + Minden-Lübbecke

 

Ein solcher Zuschnitt der Arbeitsmarktregionen würde mit großer Wahrscheinlichkeit das Aus aller Fördergebiete im Regierungsbezirk Detmold bedeuten, der ökonomisch starke Kreis Paderborn würde eine Förderung im Kreis Höxter aufgrund der sozioökonomischen Daten verhindern. Mit Blick auf die Nachbarregionen ist festzustellen, dass einzelne Fördergebiete bestehen bleiben und nicht „zwangsfusioniert“ werden. Diese Regionen fallen demnach nicht aufgrund guter sozioökonomischer Daten aus dieser Förderung heraus. Das würde für die Region OWL, insbesondere für den Kreis Höxter, eine hohe Konkurrenzsituation bei der Unternehmensansiedlung bedeuten, da die angrenzenden Landkreise Holzminden, Kassel sowie Waldeck-Frankenberg nach dem aktuellen Stand des Gutachtens eigenständige Arbeitsmarktregionen bleiben sollen.

 

Die vom RWI – Leibnitz-Institut in der Studie gemachten Annahmen und Empfehlungen stehen momentan noch nicht fest bzw. sind noch nicht mit den Bundesländern kommuniziert und abgestimmt. Ziel muss es sein, dass zu den von RWI – Leibnitz-Institut gemachten Analysen und Szenarien um spezifische Faktoren für die ländlichen Räume ergänzt werden. Dieses fordert der beigefügte Entwurf eines Positionspapieres vom Bund und vom Land NRW ein.

 

Aus diesem Grund wurde ein Positionspapier zum Verbleib in der Förderkulisse der Gemeinschaftsaufgabe „Regionale Wirtschaftsförderung“ (GRW) ab dem 01.01.2021 (siehe Anlage) durch die Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter mbH formuliert.


Anlagen:

 

-      Gemeinsames Positionspapier des Kreises Höxter und der zehn Städte


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel fordert vom Bund und Land Nordrhein-Westfalen den Verbleib in der GRW-Förderkulisse ab dem 01.01.2021 und unterstützt das verfasste Gemeinsame Positionspapier des Kreises Höxter sowie der zehn Städte zum Verbleib in der noch landesweit festzulegenden Förderkulisse.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

keine