Sachverhalt:
Die neuen Heimat-Förderrichtlinien des Landes NRW (Ministerialblatt NRW vom 13.08.2018) sehen ab dem kommenden Jahr die Verleihung eines „Heimatpreises“ vor. Dieser darf mit insgesamt 5.000,00 € dotiert sein (als Einzelpreis oder aufgeteilt in verschiedenen Kategorien). Das Preisgeld wird durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zu 100% zur Verfügung gestellt. Grundlage für die Antragstellung sind ein positiver Ratsbeschluss und die Festlegung der Preiskriterien.
Fachliche
Hintergrundinformationen
Ehrenamtliches
Engagement sichtbar machen: Der Heimat-Preis
Auszug aus
der Richtlinie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung
des Landes NRW
Was
ist der „Heimat-Preis“?
Mit dem
„Heimat-Preis“ rückt die Landesregierung in Kreisen, Städten und Gemeinden Nordrhein-Westfalens
herausragendes Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit. Neben der
Wertschätzung für die geleistete Arbeit verbindet sich damit auch die Chance,
vor Ort in der eigenen Stadtgesellschaft über das Thema „Heimat“ zu
diskutieren.
Grundlage der
Förderung aus diesem Element sind die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen
zur Umsetzung des Förderprogramms „Heimat-Preis“ des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Preise sind neben
Lob und Anerkennung zugleich auch Ansporn für andere. So werden damit zugleich
neue Interessierte ermutigt, sich für ihre Heimat zu engagieren, denn Heimat braucht
auch immer weitere und neue Unterstützerinnen und Unterstützer. Nicht zuletzt
kann man ausgezeichnete Projektideen andernorts übertragen oder als Anstoß für
weitere Initiativen sehen. Der „Heimat-Preis“ bietet damit die Chance,
landesweit eine „best-practice“-Sammlung gelungener Heimat-Initiativen sichtbar
zu machen.
Konzept zur Vergabe eines „Heimat-Preises“
in Brakel:
Ziele
in Bezug auf die Verleihung eines „Heimat-Preises“
sind:
-
Offizielle
Anerkennung und Wertschätzung von ehrenamtlichem, bürgerlichem und unternehmerischem
Engagement durch Brakeler Vereine, Bürger und Unternehmen.
-
Aktivierung
und Motivation von Menschen, sich für die Gestaltung und Erhaltung unserer
unmittelbaren Heimat einzubringen.
-
Engagement lohnt sich.
Ausgezeichnet
werden:
-
Personen,
Initiativen, Vereine und Unternehmen, die sich in besonderer Weise (nachhaltig,
kreativ und/oder sozial) für die langfristige Erhaltung und aktive Gestaltung
ihrer Heimat engagieren.
Vergabe in
maximal drei Kategorien möglich:
1. Bürgerliches
Heimatengagement (Privat, Vereine, Initiativen).
2.
Jugendinitiativen und –projekte.
3. Unternehmen,
die sich für und in der Heimat engagieren.
Verwendung des
Preisgeldes durch den Preisträger:
-
Zur
unmittelbaren (Teil-) Projektunterstützung bzw. der Unterstützung der
Initiative des Empfängers der Förderung.
Bewerbungs-
bzw. Benennungsverfahren
Mögliche
Preisträger dürfen:
-
Sich
selbst benennen,
-
von
Dritten vorgeschlagen werden,
-
oder durch die Stadtverwaltung vorgeschlagen
werden.
-
Auch
besondere Projekte mit besonderer Wirkung (Innovation, Nachhaltigkeit), die nur
mithilfe des Preisgeldes realisiert werden können, dürfen einreicht werden.
Zusammensetzung
und Aufgaben der Jury
Die Jury des
Heimat-Preises setzt sich zusammen aus Vertretern von
-
Bürgermeister,
-
Politik
(2 Pers. aus dem Rat),
-
Schule
(2 Pers.),
-
Verwaltung
(1 Pers.),
-
Vertretern
der Brakeler Ortschaften (3 Pers.).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Brakel beschließt die Vergabe eines Heimat-Preises im Jahr 2019 unter der
Voraussetzung, dass das Preisgeld als Fördersumme durch das Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW zur Verfügung
gestellt wird.
Die Preisvergabe
erfolgt auf der Grundlage der o. g. Ziele, Vergabekriterien und –kategorien sowie
des Verwendungszweckes des Preisgeldes.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Der „Heimatpreis“ wirkt sich nicht auf den Haushalt aus.