Sachverhalt:
Dieser Schritt bleibt erforderlich, da die bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung gem. § 125 Baugesetzbuch (BauGB) des Rates vom 12.07.2018 zur Erschließungsanlage „Am Königsfeld“ im Rahmen der gerichtlichen Prüfung der Erschließungsbeitragsbescheide nicht zum Zuge gekommen ist. Die ursprüngliche Planung Nr. 6 aus Ende der 1990er-Jahre wird gleichzeitig aufgehoben.
Der Kreis Höxter, Abt. Planen, ist mit der
Planung beauftragt worden und hat nach einschlägigen Arbeitsgesprächen mit der
Verwaltung unter Beteiligung der ausschlaggebenden Sachgebiete einen Vorentwurf
angefertigt, der in der Sitzung vorgestellt wird.
Die Verwaltung schlägt vor, mit diesem Planvorentwurf die (frühzeitige) Beteiligung gemäß Baugesetzbuch (BauGB) vorzunehmen.