Sachverhalt:
Gemäß aufgestelltem
Einzelhandelskonzept für Brakel (siehe TOP 2.3.) sowie zum laufenden
Planverfahren (Bebauungsplan 5 - 5. Änd.; siehe vorausgegangenen TOP) ist zu
sagen, dass die betreffende Veränderungssperre im September dieses Jahres nach
§ 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) auslaufen wird.
Da sich der Sachverhalt nicht geändert hat und die genannte Bebauungsplanänderung noch nicht rechtskräftig ist, wird nach § 17 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 BauGB eine die (erstmalige) Verlängerung (um ein Jahr) nach Abs. 1 Satz 3 ersetzende Erneuerung der bereits bestehenden Veränderungssperre vorgenommen.
erneuter Beschluss(vorschlag) zum Erlass der Veränderungssperre/ Fristverlängerung
Beschluss(vorschlag):
Es wird beschlossen, für den Bereich des Plangebietes des in einer 5. Änderung zu ändernden Bebauungsplanes Nr. 5 „Oberes Königsfeld“ in der Kernstadt Brakel eine Veränderungssperre gem. § 14 BauGB per Satzung zu erlassen (die erstmalige Verlängerung ersetzende Erneuerung der bereits bestehenden Veränderungssperre).
Der beigefügte Satzungsentwurf wird als Satzung beschlossen.