a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung
b. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden
c. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2017 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen (siehe Anlage: satzungsfähiger Planentwurf (Auszug); Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen werden).
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Scoping) ist im sog. beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen worden.
Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange ist gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfes vom 16.03. bis zum 18.04.2017 einschließlich durchgeführt worden (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung nach BauGB).
a. Beratung von Stellungnahmen aus der
Offenlegung
keine
b. Beratung von Stellungnahmen aus der
Beteiligung der Behörden
Beiträge im Sinne eines Einverständnisses (keine Anregungen und Bedenken, keine Hinweise) mit der Satzung sind von folgenden Behörden/ Trägern öffentlicher Belange vorgelegt worden:
Avacon AG, TenneT TSO GmbH, Bundesnetzagentur, GASCADE Gastransport GmbH, Unitymedia NRW GmbH, Westfalen Weser Netz GmbH.
Nachstehende Stellungnahmen im Sinne von Hinweisen, Anregungen und Bedenken sind vorgebracht worden (Anschreiben anbei):
Westnetz GmbH
Diese weist darauf hin, dass sich am Rand des Geltungsbereiches der Planung bereits Gasleitungen ihres Versorgungsnetzes befinden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt den Hinweis der Westnetz GmbH zu am Rand des Geltungsbereiches der Planung befindlichen Gasleitungen zur Kenntnis.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Diese weist darauf hin, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien ihres Unternehmens befinden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt den Hinweis der Deutsche Telekom Technik GmbH zum Vorhandensein von Telekommunikationslinien im Planbereich zur Kenntnis.
Kreis Höxter
Dieser weist darauf hin, dass eine Anpassung an die sich aus der Erweiterung des Gewerbegebietes ergebende Abwassersituation erforderlich ist.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen; wie auch in der Begründung ausgeführt, ergibt sich durch
die Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der Abwasserentsorgung keine zu
berücksichtigende Änderung.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt den Hinweis des Kreis Höxter zur Anpassung an die sich aus der Erweiterung des Gewerbegebietes ergebende Abwassersituation zur Kenntnis; durch die Änderung des Bebauungsplans ergibt sich hinsichtlich der Abwasserentsorgung keine zu berücksichtigende Änderung.
c. Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 32 - 1. Änderung „Gewerbegebiets-Ergänzung Brakel West - Riesel“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Südwesten der Kernstadt Brakel, westlich der B 252 zwischen den dort vorhandenen Verkehrsflächen.
Er ist Teil der Gemarkung Riesel und umfasst in der Flur 1 die Flurstücke 345 tlw. und 346 tlw.