Sachverhalt:
Der Personalrat der Stadtverwaltung Brakel ist am 01.06.2016
neugewählt worden. Mit Ablauf der Amtszeit des alten Personalrates endete
zugleich auch die Funktion der bisherigen Einigungsstelle. Auf die Person des
unparteiischen Vorsitzenden der Einigungsstelle und seines Stellvertreters
haben sich der Rat der Stadt als oberste Dienstbehörde und der Personalrat zu
einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet auf Antrag der
obersten Dienstbehörde oder der Personalvertretung der Präsident des Oberverwaltungsgerichts.
Gemäß der letzten Änderung des
Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) ist es nicht mehr erforderlich die
sechs Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines
Personalvertretungsgesetzes sein müssen, zu Beginn einer neuen Amtszeit zu
benennen. Sie werden nunmehr für das jeweilige Einigungsverfahren von beiden
Seiten je zur Hälfte benannt.
Um ein eventuell auftretendes Einigungsverfahren nicht
unnötig zu verzögern, wird vorgeschlagen - trotz der gesetzlichen Möglichkeit –
nicht erst im Bedarfsfall die Beisitzer der Arbeitsgeberseite zu benennen,
sondern für die laufende Wahlperiode den Beschluss des Rates vom 17.06.2014
aufrecht zu erhalten.
Hiernach sind die Beisitzer der Arbeitgeberseite wie
folgt benannt worden:
1.
Bürgermeister,
2.
Allgemeiner
Vertreter des Bürgermeisters
3.
Leiter der
Abteilung Organisation
4.
Ratsherr
Ulrich Disse
5.
Ratsherr
Joachim Holtemeyer
6.
Ratsherr
Meinolf Schulte
Die Direktorin des Amtsgerichts, Frau Edith Wagemeyer,
hat sich bereit erklärt, das Amt der Vorsitzenden der Einigungsstelle bei der
Stadt Brakel zu übernehmen. Der vorsitzende Richter am Arbeitsgericht
Paderborn, Herr Holger Kuhlmey, hat sich bereit erklärt, das Amt des stellvertretenden
Vorsitzenden zu übernehmen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Brakel fasst folgenden Beschluss:
Zur Vorsitzenden der nach § 67 LPVG NRW für die
Stadtverwaltung Brakel neu zu besetzenden Einigungsstelle wird in Einvernahme
mit dem Personalrat der Stadt Brakel die Direktorin des Amtsgerichts Brakel,
Frau Edith Wagemeyer und, der vorsitzende Richter am Arbeitsgericht
Paderborn, Herr Holger Kuhlmey zum Stellvertreter, bestellt.
Bezüglich der Benennung der Beisitzer der
Arbeitgeberseite wird der Beschluss vom 17.06.2014 aufrechterhalten.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen