Betreff
Neubesetzung der Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG) bei der Stadtverwaltung Brakel
Vorlage
430/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Personalrat der Stadtverwaltung Brakel ist am 01.06.2016 neugewählt worden. Mit Ablauf der Amtszeit des alten Personalrates endete zugleich auch die Funktion der bisherigen Einigungsstelle. Auf die Person des unparteiischen Vorsitzenden der Einigungsstelle und seines Stellvertreters haben sich der Rat der Stadt als oberste Dienstbehörde und der Personalrat zu einigen. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet auf Antrag der obersten Dienstbehörde oder der Personalvertretung der Präsident des Oberverwaltungsgerichts.

 

Gemäß der letzten Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) ist es nicht mehr erforderlich die sechs Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, zu Beginn einer neuen Amtszeit zu benennen. Sie werden nunmehr für das jeweilige Einigungsverfahren von beiden Seiten je zur Hälfte benannt.

 

Um ein eventuell auftretendes Einigungsverfahren nicht unnötig zu verzögern, wird vorgeschlagen - trotz der gesetzlichen Möglichkeit – nicht erst im Bedarfsfall die Beisitzer der Arbeitsgeberseite zu benennen, sondern für die laufende Wahlperiode den Beschluss des Rates vom 17.06.2014 aufrecht zu erhalten.

 

Hiernach sind die Beisitzer der Arbeitgeberseite wie folgt benannt worden:

 

1.                         Bürgermeister,

2.                         Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters

3.                         Leiter der Abteilung Organisation

4.                         Ratsherr Ulrich Disse

5.                         Ratsherr Joachim Holtemeyer

6.                         Ratsherr Meinolf Schulte

 

Die Direktorin des Amtsgerichts, Frau Edith Wagemeyer, hat sich bereit erklärt, das Amt der Vorsitzenden der Einigungsstelle bei der Stadt Brakel zu übernehmen. Der vorsitzende Richter am Arbeitsgericht Paderborn, Herr Holger Kuhlmey, hat sich bereit erklärt, das Amt des stellvertretenden Vorsitzenden zu übernehmen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel fasst folgenden Beschluss:

 

Zur Vorsitzenden der nach § 67 LPVG NRW für die Stadtverwaltung Brakel neu zu besetzenden Einigungsstelle wird in Einvernahme mit dem Personalrat der Stadt Brakel die Direktorin des Amtsgerichts Brakel, Frau Edith Wagemeyer und, der vorsitzende Richter am Arbeitsgericht Paderborn, Herr Holger Kuhlmey zum Stellvertreter, bestellt.

 

Bezüglich der Benennung der Beisitzer der Arbeitgeberseite wird der Beschluss vom 17.06.2014 aufrechterhalten.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Keine haushaltsrechtlichen Auswirkungen