Betreff
10. Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
336/2014-2020/1
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Seitens des Bezirksausschusses der Kernstadt wurde eine Aufgabenerweiterung angefragt, insbesondere mehr Entscheidungskompetenzen im Zusammenhang mit dem Annentag wären wünschenswert.

 

Nach entsprechender Beratung in den einzelnen Ratsfraktionen stellen sich die Empfehlungen/Anträge der Fraktionen wie folgt dar:

 

CDU: (Variante 1)

-      Entscheidungen über die Zulassung und Vergabe der Fahrgeschäfte erfolgt durch die Verwaltung

-      Entscheidungen über die Zulassung und Platzvergabe der Bier- und Imbissstände erfolgen wie bisher (Vorberatung Bezirksausschuss, Entscheidung Betriebsausschuss)

-      Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung (z.B. Verlängerung o. Verkürzung des Annentages, Ausweitung oder Verkleinerung Festgelände, Terminverschiebung etc.) erfolgt zukünftig durch den Rat

-      Dem Bezirksausschuss der Kernstadt werden ferner die gleichen Entscheidungskompetenzen wie den anderen Bezirksausschüssen übertragen.

 

SPD und UWG: (Variante 2)

Der Bezirksausschuss der Kernstadt soll die alleinige Zuständigkeit für den Annentag erhalten, mit Ausnahme von

 

-      Beschluss über die Standgelder/Gebühren

-      Vergabe Mehrjahresverträge

-      Grundsätzliche Entscheidungen (Umfang des Annentages –räumlich und zeitlich- etc.)

 

Grüne: (Variante 3)

Der Bezirksausschuss der Kernstadt soll die alleinige Zuständigkeit für den Annentag erhalten

 

 

Die bestehende Hauptsatzung der Stadt Brakel ist im § 3 Absätze 3 und 4 entsprechend der Beschlussfassung zu ändern bzw. zu ergänzen.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.08.2016 folgende Beschlussempfehlung einstimmig ausgesprochen:

 

-      Entscheidungen über die Zulassung und Vergabe der Fahrgeschäfte erfolgt durch die Verwaltung

-      Entscheidungen über die Zulassung und Platzvergabe der Bier- und Imbissstände erfolgen wie bisher (Vorberatung Bezirksausschuss, Entscheidung Rat)

-      Regelungen von grundsätzlicher Bedeutung (z.B. Verlängerung o. Verkürzung des Annentages, Ausweitung oder Verkleinerung Festgelände, Terminverschiebung etc.) erfolgt zukünftig durch den Rat

-      Dem Bezirksausschuss der Kernstadt werden ferner die gleichen Entscheidungskompetenzen wie den anderen Bezirksausschüssen übertragen.

 


Anlagen:

 

-      Entwurf 10. Änderung der Hauptsatzung


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt, die Zuständigkeiten bezüglich des Annentages wie folgt zu regeln:

 

-      Variante 1 (Vorschlag CDU)

 

-      Variante 2 (Vorschlag SPD, UWG/CWG)

 

-      Variante 3 (Vorschlag Bündnis 90/DIE GRÜNEN)

 

-      Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.08.2016

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt ferner mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder den entsprechenden Entwurf der Änderung der Hauptsatzung der Stadt Brakel vom 13.12.1999 –10. Änderung- als Satzung.

 

Die 10. Änderung zur Hauptsatzung der Stadt Brakel wird Bestandteil der Niederschrift des Rates.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

keine