Sachverhalt:
1. Einwendungen von Einwohnern und
Abgabepflichtigen
Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 hat gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), in der zur Zeit gültigen Fassung, vom 03.02.2016 bis 19.02.2016 öffentlich ausgelegen. Gegen den Entwurf sind von Einwohnern oder Abgabepflichtigen keine Einwendungen erhoben worden.
2. Haushaltssatzung mit Anlagen für das
Haushaltsjahr 2016
Der Verwaltungsentwurf für die Haushaltssatzung 2016 mit Anlagen ist in der Sitzung des Rates am 02.02.2016 vorgestellt worden. Er beinhaltet für den
Ergebnisplan
Erträge von 31.043.067,00 €
Aufwendungen von 31.673.274,54 €.
Zum Ausgleich des Ergebnisplanes ist eine
Verringerung der Ausgleichsrücklage in Höhe
von 630.207,54 €
erforderlich.
Finanzplan
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 29.931.485,00 €
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 31.018.947,54 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 3.404.507,00 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 5.204.051,43 €
Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit ist keine Kreditaufnahme vorgesehen.
Haupt- und Finanzausschuss sowie Betriebsausschuss haben sich in ihren Sitzungen am 08.03. bzw. 10.03.2016 mit dem Verwaltungsvorschlag des Haushalts 2016 bzw. den Wirtschaftsplänen 2016 für die Sondervermögen Kubra und Vubra befasst. Unter Einbeziehung der nachstehenden Beschlüsse bzw. Empfehlungen wird dem Rat der Stadt vorgeschlagen, die Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 anzunehmen.
- 111050-114 Neubeschaffung Kehrmaschine
Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit einer Vergabe der Kehrarbeiten an einen externen Anbieter zu überprüfen. Die Anschaffung der Kehrmaschine ist bis dahin zurückzustellen.
- 540000-105 Parkplatz Hallenbad
Die Verpflichtungsermächtigung zum Bau des Parkplatzes Hallenbad soll auf den Betrag von 100.000 € gekürzt werden.
- 111060-154 Außenanlagen Mensa
Der angesetzte Betrag für die Gestaltung der Außenanlagen an der Mensa von 130.000 € soll auf den Betrag von 85.000 € gekürzt werden.
- Bau eines Kreisverkehrs
Bau eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Stadthalle/Jibi.
- Neubau
eines Kunstrasenplatzes
Für den Bau eines neuen Kunstrasenplatzes zur Verbesserung der Spiel- und Trainingsmöglichkeiten in der Schlechtwetterphase sind 20.000 € Planungskosten in den Haushalt 2016 einzustellen. Die Verwaltung wird mit der Einberufung eines Arbeitskreises aus Verwaltung und Vereinen zur Erstellung eines Sportstättenkonzeptes beauftragt.
- Schulsozialarbeit
Für die Schulsozialarbeit sollen für das neue Grundschuljahr Mittel für eine halbe Stelle eingestellt werden. Die aus Eigenmitteln zu tragenden Kosten belaufen sich auf ca. 30.000 €.
- Erhöhung Grundsteuer B
Die geplante Erhöhung der Grundsteuer B soll zurückgenommen werden. Die Mindereinnahmen sollen durch Einsparungen im Haushaltsvollzug kompensiert werden.
Anlagen:
Beschlussvorschlag:
Zu beschließen, der nachstehenden Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 und den Wirtschaftsplänen des Kommunalunternehmens (Kubra) und des Versorgungsunternehmens (Vubra) für das Wirtschaftsjahr 2016 zuzustimmen.
Haushaltssatzung
der Stadt Brakel für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit
gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Brakel mit Beschluss vom 17.03.2016
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der
Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und
notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im
Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag
der Erträge auf 31.043.067,00
EUR
Gesamtbetrag
der Aufwendungen auf
31.673.274,54 EUR
im
Finanzplan mit
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 29.931.485,00
EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
auf 31.018.947,54 EUR
Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 3.404.507,00
EUR
Gesamtbetrag
der Auszahlungen aus der Investitions-
tätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf 5.253.051,43
EUR
festesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich
ist, wird auf
965.600,00
EUR
festgesetzt.
§ 4
Die
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf
630.207,54 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der
Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch
genommen
werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die
Steuersätze für die Gemeindesteuern
werden für das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 240
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 429
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 417
v.H.
§ 7
Ein
Haushaltssicherungskonzept wird nicht aufgestellt.
§ 8
Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW sind geringfügig:
1.
wenn sie nicht einen Betrag von 3.000,00 € überschreiten.
Über- und außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW
sind unerheblich:
1.
bei gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen,
2.
bei der Umschuldung von Krediten,
3.
bei inneren Verrechnungen,
4.
wenn sie durch zweckgebundene Spenden, Zuweisungen oder Zuschüsse
gedeckt sind,
5.
wenn sie nicht einen Betrag von 15.000,00 € überschreiten,
6.
über 15.000,00 €, wenn sie das Finanzkonto um nicht mehr als 25 %
überschreiten.
Über-
und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für im Zuge des
Jahresabschlusses erforderliche Abschlussbuchungen fallen unabhängig von der
Größenordnung in die Zuständigkeit des Kämmerers.
Alle erheblichen
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen der
vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt Brakel.