Betreff
Bebauungsplan Nr. 15 - 2. Änderung "Am Sudheimer Weg" in der Kernstadt Brakel a. Beratung von Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit b. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
138/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In der Sitzung am 21.03.2007 hat der Bauausschuss beschlossen, die im Betreff genannte Planänderung zur städtebaulichen Steuerung von Einzelhandelsansiedlungen aufzustellen. Das Einzelhandelskonzept liegt zwar bislang lediglich im Entwurf vor, der im kommenden Monat mit den Beteiligten bzw. Betroffenen abgestimmt werden wird, jedoch ist absehbar, dass für den hier betroffenen Planänderungsbereich die bereits beschlossene „Untersuchung der Innenstadt hinsichtlich der Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben im historischen Stadtkern Brakels“ (gutachterliche Stellungnahme mit Sortimentsliste) mit dem Ergebnis des Einzelhandelskonzeptes übereinstimmen wird. Zum künftigen Geltungsbereich ist zu sagen, dass dieser gegenüber dem o.g. Aufstellungsbeschluss um die Fläche des bestehenden Aldimarktes verkleinert worden ist, weil es hierfür (Geltungsbereich des B-Planes Nr. 15 - 1. Änderung) keinen - im Gegensatz zum vorliegenden Planbereich - aufzuhebenden Ausschluss von Einzelhandelssortimenten gibt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet am 08.10.2007 statt; die Niederschrift wird als Tischvorlage vorgelegt.

 

Die Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) soll gemäß § 13a (Bebauungspläne der Innenentwicklung) Abs. 2 i.V.m. § 4a (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung) Abs. 2  BauGB gleichzeitig mit der zu beschließenden Offenlegung des Planentwurfes nach § 3 (2) BauGB erfolgen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss stellt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 15 - 2. Änderung „Am Sudheimer Weg“ in der Kernstadt Brakel fest und beschließt, den festgestellten Bebauungsplanentwurf nebst Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.