a) Vorstellung des Lärmschutzgutachtens
b) Antrag der CDU-Fraktion auf Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 10.02.2015
c) Beschluss eines neuen Standortes
d) Beschluss zur Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt
Brakel hat in seiner Sitzung am 10.02.2015 die Thematik „Bau und Erweiterung
einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge“ beraten und in
geheimer Abstimmung den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische
Flüchtlinge im Gewerbegebiet „Rieseler Feld“ beschlossen.
Mit diesem
Ratsbeschluss zu einem Standort im „Rieseler Feld“ hat die Verwaltung bei der
Baugenehmigungsbehörde, dem Kreis Höxter, eine Bauvoranfrage hinsichtlich der
Genehmigungsfähigkeit gestellt.
Planungsrechtlich
gibt es seit November letzten Jahres durch die Änderung des Baugesetzbuches die
Möglichkeit, eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes, und hier
von der Festsetzung eines Industriegebietes, für die Errichtung einer
Asylantenunterkunft zu erteilen. Dieses kann aber nur unter Würdigung nachbarlicher
Interessen geschehen.
Ein wesentliches
Interesse, welches hier zu berücksichtigen ist, besteht an der Einhaltung der
zulässigen Lärm- und Geruchsemissionen. Durch die Industriegebietsausweisung
muss den vorhandenen und zukünftigen Gewerbebetrieben ein Emissionsrahmen
hinsichtlich Lärmemissionen zugestanden werden. Gleichzeitig beansprucht das
Asylantenheim einen festgelegten Schutz vor Lärmemissionen. Gleiches gilt auch
für die Gerüche der landwirtschaftlichen Betriebe.
Am 11.03.2015 fand
in der Stadthalle Brakel eine Anlieger- bzw. Informationsveranstaltung statt,
bei der Grundsätzliches über die Flüchtlingssituation erläutert wurde und die
Planungen zum Neubau im „Rieseler Feld“ vorgestellt wurden.
Kontrovers wurde
hier der Standort im Industriegebiet aus Sicht der Bewohner des
Flüchtlingsheimes wie aus Sicht der vorhandenen und zukünftig anzusiedelnden
Gewerbebetriebe diskutiert.
a) Vorstellung des Lärmschutzgutachtens
Es wird derzeit ein
entsprechendes Gutachten erstellt, das die vorhandenen und zukünftigen Lärm-
und Geruchsemissionen bewertet und evtl. Maßnahmen am Gebäude vorschlägt.
Für die Erlangung
einer Baugenehmigung ist das Gutachten sowie die Umsetzung der vorgeschlagenen
Schutzmaßnahmen zwingend erforderlich.
Derzeit liegt ein
Zwischenergebnis des Sachverständigenbüros Uppenkamp und Partner vor. Dieses
kommt zu dem Ergebnis,
… dass die entsprechend der TA Lärm für Mischgebiete
zulässigen Immissionswerte an den Fenstern der schutzbedürftigen Räume des BV
Flüchtlingsheim an allen den bestehenden Gewerbegrundstücken zugewandten Fassaden
nicht eingehalten werden können.
Zur Minderung der Immissionen können gemäß TA Lärm
ausschließlich aktive Schallschutzmaßnahmen in Ansatz gebracht werden, d.h. der
Schallschutz muss vor den geöffneten Fenstern der schutzbedürftigen Nutzungen
sichergestellt sein. Bei einem zu Lüftungszwecken geöffneten Fenster sind die
Immissionsrichtwerte in einem Abstand von 0,5 m vor der Mitte des geöffneten
Fensters einzuhalten.
Eine Möglichkeit des aktiven Schallschutzes ist die
Installation einer Vorsatzschale aus mind. 8 mm starken VSG-Glas im Abstand von
0,5 m zur Fensterfläche. Eine ausreichende Hinterlüftung ist sicherzustellen,
wobei der seitliche Schalleintrag durch senkrecht zur Fassade gestellte Schallschwerter
zu verhindern ist. Die Schwerter müssen dabei eine Tiefe von mindestens 0,5 m -
gemessen ab Fensterebene - aufweisen.
Zur Minimierung der o.g. Maßnahmen wird empfohlen, den
Baukörper des geplanten Flüchtlingsheimes längs der Nordgrenze des
Plangrundstückes zu errichten. Somit wären nur Fenster zu schutzbedürftigen
Räumen an der West-, Süd-, und Ostfassade mit den o.g. Vorsatzschalen
auszurüsten. Bei einer Platzierung des Baukörpers im südlichen Bereich des
Grundstückes sind die entsprechenden Fenster an allen Fassaden mit den o.g.
Schallschutzmaßnahmen zu schützen.
… Die Fassaden müssen zur Sicherstellung des
Rauminnenpegels von < 25 dB(A) ein Bauschalldämmmaß R’w von >
30 DB aufweisen.
Zur Minderung der Schallimmissionen im Freiraum und im
Erdgeschoss des BV sind ggf. Schallschutzwände entlang der Grundstücksgrenzen
zu errichten. …
Das Gutachten sowie
die geplanten Schallschutzmaßnahmen werden in der Ratssitzung vorgestellt.
Frau Kossmann hat
die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Umsetzbarkeit untersucht und
entsprechende Kostenaussagen entwickelt.
Bauabschnitt 1 680.928 €
Schallschutzmaßnahmen 55.000
€
Bauabschnitt 2 467.618 €
Schallschutzmaßnahmen
48.000 €
Gesamtkosten 1.251.546 €
Alternativ würden
sich bei der Errichtung einer Lärmschutzwand
um das Grundstück Kosten von rd. 318.000
€ ergeben.
b) Antrag der CDU Fraktion auf Aufhebung
des Ratsbeschlusses vom 10.02.2015
(siehe Anlage)
Die CDU-Fraktion im
Rat der Stadt Brakel stellt mit Schreiben vom 16.03.2015 den Antrag, den
Beschluss vom 10.02.2015 zum Standort für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft
für ausländische Flüchtlinge aufzuheben.
Die Intention der
CDU-Fraktion für diese Entscheidung war im Wesentlichen in einer Vermarktung
des Gebäudes nach der Nutzungsdauer begründet und sollte somit zu einer
Kostenreduzierung führen.
Mit den zu
erwartenden Mehrkosten für Schallschutzmaßnahmen haben sich die damaligen Entscheidungsgrundlagen
wesentlich geändert.
Beschlussvorschlag der CDU Fraktion:
Der Ratsbeschluss
vom 10.02.2015 zum Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische
Flüchtlinge im „Rieseler Feld“ wird aufgehoben.
c) Beschluss eines neuen Standortes
Da in der Sitzung
des Rates am 10.02.2015 über die beiden Standorte für den Bau der
Flüchtlingsunterkunft
1. Gewerbegebiet
Rieseler Feld (18 Ja-Stimmen) und
2. Feuerwehrgerätehaus
(14 Ja-Stimmen)
abgestimmt wurde,
folgt aus der Rücknahme des Beschlusses vom 10.02.2015 die Notwendigkeit,
erneut über den Standort zu beraten, wobei der Standort „Rieseler Feld“
aufgrund der Begründung des Rücknahmebeschlusses nicht mehr zur Abstimmung
stehen sollte.
Standort „Feuerwehrgerätehaus“
Für den Standort
zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem DLRG-Vereinsheim wurde dieselbe
Bauweise gewählt, um auch hier eine Nachnutzung zu ermöglichen. Das Grundstück
ist im Bebauungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, so dass hier eine
Nachnutzung der Hallen durch die Feuerwehr oder den städtischen Bauhof denkbar
wäre. Aufgrund des Grundstückzuschnitts werden die Baukörper anders angeordnet.
Kosten:
1. Bauabschitt (48
Personen) rd.
660.000 €
2. Bauabschnitt (48
Personen) rd. 480.000 €
Gesamt rd. 1.140.000 €
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt
den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge auf dem
städtischen Grundstück zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und dem Vereinsheim der
DLRG an der Ostheimer Straße.
d) Beschluss einer Einwohnerversammlung
Bevor mit der Maßnahme begonnen werden kann, ist diese nach § 23 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) durchzuführen, da die Einwohner durch den Rat über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der Gemeinde unterrichtet und frühzeitig über die Grundlagen, Ziele, Zwecke und Auswirkungen von wichtigen Planungen der Gemeinde informiert werden sollen. Hierfür bedarf es eines Ratsbeschlusses.
Um das weitere Verfahren abzukürzen und zur dringenden Umsetzung des Projektes zu gelangen, wird zur Beratung der Anregungen aus der Einwohnerversammlung am 15.04.2015 eine Sondersitzung des Bauausschusses der Stadt Brakel stattfinden. Der Rat sollte den Bauausschuss ermächtigen, in dieser Sitzung die endgültige Entscheidung zu dem Standort zu treffen.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, eine Einwohnerversammlung gem. § 23 GO NRW i.V.m. § 5 der Hauptsatzung der Stadt Brakel zur Unterrichtung der Bürger über den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft für ausländische Flüchtlinge durchzuführen. Sie findet am Montag, den 13.04.2015, um 19.00 Uhr im rechten Seitensaal der Stadthalle statt. Folgende Mitglieder des Rates werden zur Teilnahme an der Versammlung bestimmt:
CDU-Fraktion: .......................................
SPD-Fraktion: ........................................
UWG/CWG-Fraktion: ...............................
Bündnis`90/DIE GRÜNEN: .......................
Der Rat ermächtigt den Bauausschuss, in seiner Sitzung am 15.04.2015 die endgültige Entscheidung zu dem Standort zu treffen.
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Durch Beschluss des Rates wurde der Haushaltsplan 2015 um das Projekt „Neubau Asylbewerberunterkunft“ ergänzt und im Wirtschaftsplan Kubra ein Betrag von 1.150.000 € hierfür zur Verfügung gestellt. Für die Ausstattung enthält der Haushaltsplan einen Betrag von 60.000 €.