Betreff
Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel zur Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen ("Windpark Schmechten")
Vorlage
135/2007
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der im Betreff genannte Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel ist ausführlich untermauert worden (siehe komplette Anlage) und gründet zusammengefasst auf folgender Argumentation seitens der Antragsteller:

 

Aufgrund des globalen Treibhauseffektes und des damit einhergehenden Klimawandels - Entgegenwirkung einer Klimakatastrophe - müsse auch zur Vermeidung riesiger volkswirtschaftlicher Schäden und Kosten ein „forcierter Klimaschutz betrieben“ (vgl. Antragsschreiben in der Anlage) werden, der u.a. auf den drastischen Ausbau erneuerbarer Energien basiere.

 

Man wolle als Bürger Schmechtens nach dem Motto „global denken - lokal handeln“ aktiv zum Klimaschutz beitragen, wofür die Politik die Rahmenbedingungen schaffen könne. Die Ausweisung eines „Windparkes Schmechten“ wäre ein Beitrag dazu.

 

Der Ausbau erneuerbarer Energiequellen habe „immense ökologische und ökonomische Vorteile“. Besonders die Windenergie sei hierbei zu nennen, da der eingespeiste Strom „nicht mehr fossil oder atomar produziert werden“ müsse.

 

Es werde daher die entsprechende Flächennutzungsplanänderung beantragt, die zur Errichtung eines Windparkes als „wirkungsvoller, umfassender und schneller Beitrag zum Klimaschutz“ diene. Der elektrische Strom ohne Verbrennung fossiler Energien und Entsorgung atomaren Mülls lasse CO2-Einsparungen zu, die sich „unmittelbar auf Landschaft und Umwelt“ auswirkten.

 

Dabei sei die eingebundene Fachplanungs- und Investorengruppe WPD/EnerSys bereit, „die entstehenden Verfahrenskosten für die Flächennutzungsplanänderung zu übernehmen“. Die betroffenen Grundstückseigentümer seien mit einer Planänderung sowie der Überplanung ihrer landwirtschaftlichen Ackerflächen einverstanden. Eine landwirtschaftliche Weiternutzung der Flächen sei gewährleistet.

 

Zur Ortslage Schmechten bestehe ein ausreichender Abstand, sodass es nicht zu Beeinträchtigungen der Bürger komme (Berechnungen siehe Anlage).

 

Die „technisch modernen und hochwertigen Windkonverter“ würden die Wirtschaftskraft der Region durch zusätzliche Einnahmen für Grundstückseigentümer und Gemeinde stärken. Anschlussprojekte von Klimaschutzmaßnahmen würden mit einem Teil dieser Gelder finanziert. Die Stadt Brakel profitiere darüber hinaus von Einnahmen aus der Wegebenutzung und Gewerbesteuer.

 

Die wichtigsten städtebaulichen Argumente der Stadt Brakel als Plangeberin seien im Folgenden zusammengefasst:

 

Die Plangeberin sieht Windkraftanlagen durch ihre Massivheit für das Orts- und Landschaftsbild mit seinen vielschichtigen Funktionen für den Menschen grundsätzlich als Beeinträchtigung an, die gerade in der Nähe von Wohn- und Ortslagen nicht etabliert werden und sich auf (nahezu) unberührte Landschaftsteile nicht ausdehnen soll. Damit wird - wie im Erläuterungsbericht zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes ausgeführt - städtebaulich begründet, weshalb es bei den bestehenden Windenergievorrangzonen bleiben soll.

 

Die Argumente einer ressourcenschonenden Energieerzeugung können sich nicht nur einseitig auf die Windkraftnutzung beziehen, sondern müssen auch z.B. Fotovoltaik, Bioenergie oder auch Erdwärme mit einbeziehen.

 

Dem Plangeber steht es nicht zu, eine effektive Windenergienutzung unter einer landschaftlich unmaßstäblichen Ausbreitung von Windkraftanlagen mit der Konsequenz der o.a. städtebaulich negativen Folgen als ressourcenschonend zu bewerten und womöglich seine Planabsichten darauf abzustellen. Dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen dient ebenfalls der Schutz der Landschaft vor ausgeprägten baulichen Anlagen dieser Art, d.h. eine Stärkung des Rechtes des Menschen auf das Erleben eines möglichst geschützten Orts- und Landschaftsbildes mit seinen bereits genannten Funktionen für den Menschen.

 

Vielmehr kann der Plangeber nur die städtebaulichen Gründe anführen und in eine Abwägung der Interessen des Allgemeinwohls mit privat(wirtschaftlich)en Interessen einstellen, die über die Ausweisung von Vorrangzonen entscheidet. Im Ergebnis steht diese Abwägung der Ausweisung weiterer Vorrangzonen jedoch entgegen. Der Erläuterungsbericht zur genannten 30. Änderung ist ein schlüssiges Plankonzept, welches hinreichend auf städtebauliche Gründe abstellt (vgl. Planverfahren mit Abschluss Anfang 2006).

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, den genannten Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel zurückzuweisen.


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss weist den Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Brakel zur Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen ("Windpark Schmechten") vom 05. Juli 2007, der überwiegend betriebswirtschaftliche Argumente aus Sicht der Schmechtener Antragsteller aufführt, bei unveränderter Sachlage aus städtebaulichen Gründen zurück (vgl. Planverfahren mit Abschluss Anfang 2006).