Sachverhalt:
Im
Sommer 2013 wurde durch Mitglieder des DAV die Idee an die Stadt herangetragen,
im Bereich der Kernstadt Brakel ein Kletterzentrum zu errichten. Anlass hierfür
war offensichtlich der geographisch günstig gelegene sowie zentrale (Schul-)Standort
Brakel. Die nächstgelegenen Kletterhallen in ähnlicher Größenordnung befinden
sich in Borchen, Bielefeld, Hannover und Kassel.
Das Kletterzentrum soll im Bereich der ehemaligen
belgischen Kaserne im Bereich der Lagerhalle unmittelbar angrenzend an den
Generationenpark errichtet werden.
Gespräche
über eine mögliche Förderung aus der Städtebauförderung „Soziale Stadt –
Bökendorfer Grund“ fanden 2013 im zuständigen Bauministerium in Düsseldorf
statt. Die Angelegenheit wurde grundsätzlich befürwortet und positiv bewertet.
In
der Sitzung des Bauausschusses am
27.11.2013 wurde das Projekt ausführlich durch die Verantwortlichen des DAV
vorgestellt. Abschließend folgte ein einstimmiger
Beschlussvorschlag für den Rat,
a)
das
Handlungskonzept um die vorgestellte
Einzelmaßnahme zu erweitern und
b)
einen
Förderantrag für die Errichtung der
Kletterhalle zu stellen.
Der
Rat hat in seiner Sitzung am 03.12.2013 die vorgenannten
Beschlussvorschläge des Bauausschusses einstimmig
beschlossen.
Nach
den Städtebauförderrichtlinien kann nur die Stadt Brakel Antragsteller für die
Maßnahme sein. Als Bedingung für die Antragstellung wurde formuliert, dass
keine finanzielle Beteiligung der Stadt Brakel an dem Projekt erfolgen soll.
In
den Folgemonaten wurden die Unterlagen für den Förderantrag erarbeitet. Der
Antrag wurde am 09.05.2014 offiziell gestellt.
In
dem Förderantrag musste detailliert die Nutzung als Gemeinbedarfseinrichtung
herausgestellt werden.
Nach
dem vorliegenden Nutzungskonzept ist daran gedacht, Kindergärten, Schulen sowie
Gruppen aus der städtischen Jugendfreizeitstätte aufzunehmen. Kontakte zu
diesen Einrichtungen bestehen bereits und neben den bisherigen Kursen vor Ort
werden zukünftig verstärkt Möglichkeiten im Kletterzentrum angeboten.
Das
Interesse der einzelnen Einrichtungen ist äußerst positiv. Das zeigt sich auch
aus dem Inhalt der vorliegenden Schreiben des privaten Schulträgers
„Bredenschulen“ mit Berufskolleg, Gymnasium und Realschule, der städtischen
Gesamtschule, dem Kreisberufskolleg aber auch der Jugendfreizeitstätte.
Aus
der vorliegenden Kosten-/Nutzenrechnung des DAV ist zu erkennen, dass mit
durchaus realistischen Beträgen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu Grunde
gelegt worden ist, die nach einer möglichen Inbetriebnahme den langfristigen
Bestand des geplanten Kletterzentrums gewährleistet. Eine
Gewinnerzielungsabsicht ist von Anfang an nicht gegeben.
Mit
Bescheid vom 09.12.2014 wurde eine Bewilligung von Fördermitteln aus der
Städtebauförderung ausgesprochen. Der Bescheid wurde am 10.12.2014 dem
Bürgermeister übergeben.
Zuwendungsfähige Gesamtausgaben: = 1.720.000
€
Zuwendung (70 %) =
1.204.000 €
Eigenanteil = 516.000 €
Der
30 %ige Eigenanteil muss durch die Stadt Brakel als Förderempfänger erbracht
werden.
Vorgesehen
ist hier, dass bis zu 20 % der Gesamtausgaben durch zweckgebundene private
Spenden erbracht werden sollen. Die verbleibenden 10 % werden durch die Stadt
Brakel aufgebracht, wobei der DAV die Stadt mit einer nicht zweckgebundenen
Spende in gleicher Höhe für die Aufgaben des Sports unterstützt.
Der
Finanzierungsplan gestaltet sich nach dem Förderbescheid wie folgt:
Jahr: |
Auszahlung |
Förderanteil |
Eigenanteil |
Spende DAV Förderung des Sports |
Spenden zweckgebunden |
2014 |
84.000 € |
59.000 € |
25.000 € |
8.300 € |
16.700 € |
2015 |
429.000 € |
300.000 € |
129.000 € |
43.000 € |
86.000 € |
2016 |
520.000 € |
364.000 € |
156.000 € |
52.000 € |
104.000 € |
2017 |
430.000 € |
301.000 € |
129.000 € |
43.000 € |
86.000 € |
2018 |
257.000 € |
180.000 € |
77.000 € |
25.700 € |
51.300 € |
Gesamt: |
1.720.000 € |
1.204.000 € |
516.000 € |
172.000 € |
344.000 € |
Die Fördermittel aus 2014 werden
entsprechend dem Beschluss des Rates vom 13.02.2014 verrechnet.
Für die Weitergabe der Fördermittel an den
DAV ist von der Stadt Brakel ein Bewilligungsbescheid zu erstellen. Dieser
Bewilligungsbescheid sollte erst dann erstellt werden, wenn die Finanzierung
des Gesamtprojektes und hier die Erbringung des Eigenanteils abgesichert ist.
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, den Haushaltsplan 2015
um das Projekt „Bau eines Kletterzentrums durch den Deutschen Alpenverein,
Sektion Weserland e. V.“ zu ergänzen.
Ein Zuwendungsbescheid der Stadt Brakel an
den DAV als Zuwendungsempfänger wird erst dann erteilt, wenn eine verbindliche
schriftliche Absicherung des DAV im Zusammenhang mit dem Eigenanteil vorliegt
(Übernahme des Eigenanteils durch zweckgebundene bzw. nicht zweckgebundene
Spenden).
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die Einnahmen/Ausgaben werden im
Haushaltsplan 2015 ausgewiesen und zunächst mit einem Sperrvermerk versehen.
Dieser wird aufgehoben, wenn die schriftlichen Absicherungen der Finanzierung
durch den DAV vorliegen.
Für das Projekt sind folgende Konten im Haushalt
einzurichten:
511000/414100 = Einnahme Zuschuss
Bezirksregierung
511000/414800 = Einnahme zweckgebundene
Spende
511000/531800 = Ausgabe
422000/414800 = nicht zweckgebundene Spende
Mit dem DAV ist eine entsprechende
schuldrechtliche Vereinbarung abzuschließen, die auch die finanzielle
Abwicklung regelt.