Betreff
Umstellung der Denkmalförderung
Vorlage
623/2009-2014
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Bekanntermaßen beabsichtigt die Landesregierung NRW, die bisherige Zuschussförderung für Baudenkmäler abzuschaffen. Künftig soll es nur noch für ein paar handverlesene Baudenkmäler wie z.B. den Kölner und Xantener Dom verlorene Zuschüsse geben.

 

Zum Ausgleich für alle anderen Baudenkmäler hat das Bauministerium NRW gemeinsam mit der NRW.BANK am 01.Oktober 2013 zwei neue Förderprogramme für die Denkmalpflege gestartet. Die Förderung geschieht nun über zinsgünstige Darlehen.

 

Grundsätzlich stehen dem Denkmalseigner zwei verschiedene Darlehensmodelle zur Verfügung:

 

1.    Erneuerung von selbstgenutzten Wohngebäuden und gemischt genutzten Wohngebäuden, bei teilweiser Selbstnutzung zu Wohnzwecken

 

Gefördert werden bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung, die zum Erhalt, Nutzung und Verbesserung geeignet sind.

Höhe des Darlehns: 85% der Bau- und Baunebenkosten, max. 80.000 EUR bei selbstgenutztem Wohngebäude;

80 % , max. 300.000 EUR bei gemischt genutzten Wohngebäuden bei teilweiser Selbstnutzung zu Wohnzwecken;

Zinssatz: 0,5 % p.a. für 10 Jahre fest, danach marktübliche Verzinsung;

0,5 % Verwaltungskostenbeitrag

Tilgung: 4 % p.a.

Das Antragsverfahren wird über die Ämter für Wohnungswesen bei den Kreisen abgewickelt.

 

2.    Investitionen in nicht wohnwirtschaftlich genutzten Gebäuden

 

Wie unter 1. werden auch hier Maßnahmen zum Erhalt, Nutzung und Verbesserung der Gebäudesubstanz gefördert; Förderhöhe bis zu 100 % der Investitionskosten; Darlehen von 25.000 bis 2 Mio EUR.

Darlehenskonditionen sind unterschiedlich und im Einzelfall zu klären.

Das gesamte Antrags-/ Bewilligungsverfahren erfolgt bei diesem Programm über die jeweilige Hausbank in Verbindung mit der NRW.BANK

 

In beiden Fördervarianten sind weitere Einzelheiten zu beachten, die aufzuzählen den Rahmen dieser Mitteilungsvorlage sprengen würden. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Brakel sowie das Amt für Wohnungswesen beim Kreis Höxter halten Info-Flyer bereit; unter www.nrwbank.de sind diese ebenfalls abrufbar.

 

Beachtlich bei beiden Fördervarianten ist, dass sie nicht nur für denkmalgeschützte Objekte gelten, sondern auch für besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Damit ist die Darlehensförderung weitreichender als die bisherige Zuschussförderung. Es bleibt jedoch aus Sicht der Verwaltung abzuwarten, wie stark die Förderung für Nicht-Denkmäler in Anspruch genommen werden wird und ob für die Denkmäler noch genügend Kapital übrig bleibt.

 

Auch muss an dieser Stelle nochmals betont werden, dass es sich bei der neuen Förderung um Darlehen handelt, die rückzahlbar sind, während die bisherige Denkmalförderung als „geschenktes Geld“ erfolgte. Für manchen Denkmalseigner wird das einen Unterschied ausmachen.