Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt einstimmig, der Anfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Ludwig-Hatteisen-Weg 17, Brakel-Kernstadt, unter einer Befreiung - östliche Überschreitung der Baugrenze im Bereich des Carports - sowie Abweichungen - Dachform (Pultdach anstatt Sattel- o. Walmdach) und Dachneigung (ca. 20 anstatt 32-45°) - von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 9 „Brunnenallee“ in der Kernstadt Brakel zuzustimmen und das später erforderliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage und/ oder zum Bauantrag zu erteilen.
VA Bohnenberg
erläutert kurz den Sachverhalt, ein städtebaulicher Schaden und eine negative
Vorbildwirkung sind nicht zu sehen, da hier ein Einzelfallcharakter gegeben
ist, der mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.