Betreff
Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zum 01.01.2020,
Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren und Senkung der Winterdienstgebühren
Vorlage
969/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die 3. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel ist zum 01.01.2017 für einen Zeitraum von drei Jahren (01.01.2017 bis 31.12.2019) erfolgt. Die Gebühren für den Straßenreinigungsdienst als auch für den Winterdienst sind seit diesem Zeitpunkt unverändert geblieben.

 

Nach Ablauf der drei Jahre musste eine neue Auswertung der Ausgaben erfolgen. Diese hat ergeben, dass sowohl im Straßenreinigungs- als auch im Winterdienst eine Gebührenänderung notwendig ist, da in der Zeit vom aktuellen Berechnungszeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2018 jährliche Schwankungen zu erkennen sind.

 

Die Gebührenberechnung, die seit dem 01.01.2017 für die jährliche Abrechnung Gültigkeit hat, beinhaltete für den

·         Straßenreinigungsdienst Ausgaben von durchschnittlich 43.000,00 €.

·         Winterdienst Ausgaben von durchschnittlich 137.000,00 €.

Diese Beträge setzten sich aus dem Jahresdurchschnitt der Jahre 2011 bis 2015 zusammen. Daraus ergab sich folgende jährliche Gebühr (80 % der Ausgaben):

·         Straßenreinigungsdienst:    34.400,00 €

·         Winterdienst:                      109.600,00 €

 

Hinweis:

Der ermittelte öffentliche/allgemeine Anteil bzw. das öffentliche Interesse beträgt 20 % und ergibt sich aus der Tatsache, dass die Straßen für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, Feuerwehr, Rettungsdienst, ÖPNV, Lieferanten, etc. zur Verfügung stehen müssen. Hinzu kommen die Kreuzungs- und Einmündungsbereiche der Straßenzüge.

 

Nach Prüfung der Jahresrechnungen im Bereich Straßenreinigung für die Jahre 2016 bis 2018 hat sich nach Aussage der, von der Stadt Brakel beauftragten, ACCURA-JANOS Steuerberatungsgesellschaft mbH für Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren eine Gebührenüberdeckung in Höhe von 42.145,00 € ergeben. Dieser Betrag wurde einer Rücklage zugeführt und steht bei der Neuberechnung der Gebühren zur Verfügung.

 

Die aktuelle Gebührenberechnung ergibt eine durchschnittliche jährliche Ausgabe (Durchschnitt der Jahre 2014 bis 2018):

·         Straßenreinigungsdienst:    74.000,00 €

·         Winterdienst:                      90.000,00 €

Die Erhöhung der Ausgaben für den Straßenreinigungsdienst resultiert aus höheren Personalkosten sowie Abschreibungen und Zinsen für eine in 2016 neu erworbene Kehrmaschine.

 

Die Rücklage in Höhe von 42.145,00 € wurde prozentual auf den Straßenreinigungs- und Winterdienst verteilt, so dass sich die Ausgabe wie folgt reduziert:

·         Straßenreinigungsdienst:    54.983,35 €

·         Winterdienst:                      66.871,65 €

 

Bei einem Gebührensatz von 80 % beträgt die Gebühr für die kommenden 3 Jahre jährlich:

·         Straßenreinigungsdienst:    43.986,68 €

·         Winterdienst:                      53.497,32 €

 

Die Gebühren ändern sich wie folgt:

Straßenklassen

Aktuelle Gebühr bis 2019

Neue Gebühr ab 2020

Differenz

S 1:

Innerörtliche Verkehrsstraße

0,05480 €

0,06400 €

0,00920 €

S 2:

Überörtliche Verkehrsstraßen

0,04930 €

0,05120 €

0,00190 €

S 3:

Fußgängerzone, verkehrsberuhigte Bereiche

0,06580 €

0,07680 €

0,01100 €

W 1:

Vorrangige Straßen

0,02040 €

0,01440 €

-0,00600 €

W 2:

Nachrangige Straßen

0,01360 €

0,00960 €

-0,00400 €

 

Der Zeitraum wird durch Satzungsänderung auf drei Jahre festgelegt (01.01.2020 bis 31.12.2022).

 

Die Kalkulation der neuen Gebühren kann in der Bauverwaltung eingesehen werden.


Anlagen:

 

·                4. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt die 4. Änderung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Brakel.

 

Die Gebühren für den Straßenreinigungs- und Winterdienst werden ab dem 01.01.2020 wie folgt festgelegt:

Straßenklassen

Aktuelle Gebühr bis 2019

Neue Gebühr ab 2020

Differenz

S 1:

Innerörtliche Verkehrsstraße

0,05480 €

0,06400 €

0,00920 €

S 2:

Überörtliche Verkehrsstraßen

0,04930 €

0,05120 €

0,00190 €

S 3:

Fußgängerzone, verkehrsberuhigte Bereiche

0,06580 €

0,07680 €

0,01100 €

W 1:

Vorrangige Straßen

0,02040 €

0,01440 €

-0,00600 €

W 2:

Nachrangige Straßen

0,01360 €

0,00960 €

-0,00400 €