Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2018 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA)
Vorlage
957/2014-2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Jahresabschluss des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) für das Wirtschaftsjahr 2018 und die gemeinsame Bilanz zum 31.12.2018 der zusammengefassten Sparten Abwasserwerk, Straßen, Bauhof, Gebäude und Straßenreinigung / Winterdienst wurde durch die Wirtschafts-prüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, im Auftrag der Gemeindeprüfanstalt NRW, Herne, überprüft. Das Prüfungsergebnis wird wie folgt zusammengefasst:

 

1.   Der Lagebericht ist daraufhin überprüft worden, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob die sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Lage des Unternehmens vermitteln. Beanstandungen und Hinweise ergaben sich nicht.

 

2.   Der Jahresabschluss 2018 entspricht nach Form- und Wertansätzen den gesetzlichen Vorschriften.

 

Von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON wurde für den Jahresabschluss 2018 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Weitere Erläuterungen erfolgen in der Sitzung.

 


Anlagen:

 

-      Bilanz/GuV KUBRA


Beschlussvorschlag:

 

Von dem Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft INTECON, Bad Oeynhausen, über die Prüfung des Jahresabschlusses des Wirtschaftsjahres 2018 des Kommunalunternehmens der Stadt Brakel (KUBRA) wird Kenntnis genommen.

 

Der Betriebsausschuss stimmt der Entlastung der Betriebsleitung gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW für das Jahr 2018 zu.

 

Ferner wird empfohlen, den Jahresabschluss zum 31.12.2018 mit einer Bilanzsumme von 128.518.016,36 €, der vorgenommenen Verrechnung des Verlustvortrages mit den allgemeinen Rücklagen in Höhe von 3.008.917,11 € und den Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018 festzustellen.

 

Der Jahresüberschuss 2018 von insgesamt 44.358,89 € wird festgestellt und zur Tilgung des Verlustvortrages der Altverluste in Höhe von 29.657,15 € verwendet. Der Restbetrag in Höhe von 14.701,74 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Der Rat stimmt der Entlastung des Betriebsausschusses gem. § 4 c EigVO NRW für das Jahr 2018 zu.