Betreff
Bebauungsplan Nr. 1 - 2. Änderung "Vitusstraße/ Sepkerweg" in der Kernstadt Brakel
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Vorlage
318/2014-2020/7
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 03.06.2019 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen (siehe Anlage: satzungsfähiger Planentwurf (Auszug); Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen werden).

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Scoping) ist im sog. beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen worden.

 

Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange ist gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfs vom 09.09. bis 11.10.2019 einschließlich durchgeführt worden (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung nach BauGB).

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung

 

Nachstehende Stellungnahmen im Sinne von Hinweisen, Anregungen und Bedenken sind vorgebracht worden (Anschreiben anbei):

 

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien ihres Unternehmens befinden. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Bei der Bauausführung sind Beschädigungen zu vermeiden und aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang jederzeit sicherzustellen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; ein unmittelbares Baugeschehen ist aus dem Bebauungsplan nicht herzuleiten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH zum Vorhandensein von Telekommunikationslinien im Planbereich aus v.g. Gründen zur Kenntnis.

 

 

Westnetz GmbH, Regionalzentrum Münster, Rietberg

 

Es wird darauf hingewiesen, dass sich am Rande des Plangeltungsbereichs Gasleitungen des Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; ein unmittelbares Baugeschehen ist aus dem Bebauungsplan nicht herzuleiten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH, Regionalzentrum Münster, Rietberg, zum Vorhandensein von Gasleitungen des Versorgungsnetzes am Rande des Plangeltungsbereichs aus v.g. Gründen zur Kenntnis.

 

b. Satzungsbeschluss(vorschlag)


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 1 - 2. Änderung „Vitusstraße/ Sepkerweg“ in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Nordwesten der Brakeler Innenstadt, unmittelbar nördlich der Nieheimer Straße und westlich der Straße Pahenwinkel.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 26 die Flurstücke 108 und 109.