Betreff
Konzeptionelle Ausrichtung der VHS Bad Driburg, Brakel, Nieheim, Steinheim
Vorlage
930/2014-2020/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2019 hat die Leiterin der VHS Dad Driburg – Brakel – Nieheim - Steinheim, Frau Brigant-Loke, die konzeptionelle Ausrichtung der VHS ausführlich vorgestellt.

 

Neben den zukünftigen Herausforderungen der VHS-Arbeit wurden u.a. die Tätigkeitsschwerpunkte mit dem geplanten Ausbau des Leistungsspektrums am Standort Brakel dargestellt (siehe anliegende Präsentation).

 

Um ein adäquates zeitgemäßes und qualitativ hochwertiges Bildungsangebot in Brakel anbieten zu können, sind entsprechend geeignete Räumlichkeiten unabdingbar notwendig. In der Vergangenheit sowie aktuell werden die angebotenen Kurse und Veranstaltungen an mindestens 13 verschiedenen Örtlichkeiten im Stadtgebiet durchgeführt. Diese Räumlichkeiten z.B. in städtischen Schulen, Stadthalle, Haus des Gastes oder Kindertageseinrichtungen sind aufgrund von Mehrfachnutzungen nur zeitlich eingeschränkt nutzbar oder sind nicht optimal entsprechend dem jeweiligen Angebot ausgestattet. Des Weiteren bedarf es eines hohen Organisations- und Verwaltungsaufwandes seitens der VHS, ständig neue Räumlichkeiten suchen zu müssen, die in der Regel nur sehr eingeschränkt vorhanden sind.

 

Diese fehlende räumliche Infrastruktur bzw. Raumressourcen bedeuten eine wesentliche Beschränkung in der Umsetzung des VHS-Programms am Standort Brakel. So ist der geplante Programmausbau ohne zusätzliche eigene zentrale Räumlichkeiten nicht realisierbar. Somit sind für die Arbeit der VHS, insbesondere aber auch für die Gewinnung von Kunden/Klienten verlässliche und verbesserte räumliche Bedingungen notwendig.

 

In diesem Zusammenhang bietet sich die im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellte Nutzung der ehemaligen Fachhochschule für Finanzen an der Brunnenallee an. Die in diesem Gebäude anvisierten Räumlichkeiten sind speziell auf die Bildungs- und Seminarangebote ausgerichtet und in einem zeitgemäßen Zustand, der für Einrichtungen der Erwachsenenbildung vorausgesetzt wird. Bei der hier möglichen zentralen Unterbringung der VHS in 2 Seminarräumen (67 u. 90 qm) und der möglichen Nutzung der vorhandenen Sporthalle sowie der vorhandenen Infrastruktur würde der bisher erhebliche Organisationsaufwand für dezentrale Steuerung entfallen.

 

Durch die Zentralisierung in der ehem. FH für Finanzen kann der Standortfaktor für Brakel als zentraler Ort im Kreis Höxter gesichert und weiter ausgebaut werden. Das Ganztagsangebot der VHS kann durch die zeitlich nicht beschränkte Nutzbarkeit der Räumlichkeiten erweitert werden.

 

Folgende weitere Aspekte sprechen für eine Zentralisierung am v.g. Standort:

 

  • Steigerung des Bekanntheitsgrades der VHS in Brakel
  • Identifikation der Nutzer der VHS vor Ort
  • Steigerung des Nutzungsgrades
  • Kundengewinnung und –bindung
  • Sicherung der öffentlichen Mittel durch Stabilisierung des Leistungsangebotes
  • Ausbau des Leistungsangebotes unter Stärkung des kommunalen Auftrags

 

Eine mögliche Anmietung der im Sachverhalt genannten Räume hat unter Berücksichtigung eines Mietpreises von 5,50 €/qm zzgl. 1,50 € Nebenkosten folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Raum

Größe/ Nutzungsdauer

Monatsmiete

Jahresmiete

Seminarraum 1

90 qm

630,00

7.560,00

Seminarraum 2

67 qm

469,00

5.628,00

Sporthalle

180 Std./Jahr

564,00

6.768,00

Gesamt

 

 

19.956,00

 

Gegenrechnung Mindernutzung städtischer Räumlichkeiten

 

Ort

Nutzungsstunden

Jahresmiete

Stadt

240,75

1.324,13

Stadtteilzentrum

371,50

2.043,25

Sporträume/Aula

262,75

6.962,88

Gesamt

 

10.330,25

 

                                                                   

Mehraufwand pro Jahr ca.

9.626,00

 

Als Anlage zur Vorlage ist eine aktualisierte Aufstellung der in 2020 geplanten Kursangebote, wie diese in den Räumlichkeiten der ehemaligen FH für Finanzen durchgeführt werden können, angefügt. In der Präsentation, die von Frau Bigant-Loke in der Hauptausschusssitzung am 17.09.2019 vorgestellt wurde, basieren die Kurse noch auf dem Angebot des Kursjahres 2019.

 

Alle in der aktuellen Darstellung aufgeführten Kurse und Angebote sind förderfähig durch das Weiterbildungsgesetz NRW. Bei der Belegung der Kursräume ist dies auch oberstes Ziel der VHS, anerkannte und wertige Kursangebote dort zu platzieren.

 

Die dargestellten Gesundheitskurse richten sich eng an dem Präventionsgesetz aus und dienen daher nicht nur der präventiven Gesunderhaltung, sondern diese Kurse tragen auch in hohem Maße zur Erreichung der vom Land geforderten Pflichtunterrichtsstunden bei. Zudem können zur Entlastung der Trägerkommunen mit den Gesundheitskursen andere Fachbereiche querfinanziert und die sozialverträgliche Kursgebühr in den übrigen Fachbereichen weitgehend umgesetzt werden.

 

Mit der Anmietung der ehemaligen Finanzschule stünden der VHS deutlich mehr Möglichkeiten der Raumnutzung zur Verfügung. Neben einer ausgewogenen Verteilung der Angebote auf die Nutzungszeiten und Räume sind der weitere Ausbau von Geschäftsfeldern wie Telc-Prüfungen, DTZ-Prüfungen, Einbürgerungstests geplant, da sich Brakel geographisch im Zentrum des Kreises Höxter befindet. Zudem sind Angebote in den Ferienzeiten geplant wie z.B. der talentCAMPus; eine bundesweite Bildungsmaßnahme für 9- bis 18-Jährige aus bildungsbenachteiligten Familien (gefördert durch das Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ vom BMBF).


Anlagen:

 

Präsentation der VHS


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Brakel beschließt aus den im Sachverhalt bzw. in der anliegenden Präsentation genannten Gründen die räumliche Zentralisierung des VHS-Seminarangebotes am Standort Brakel in den Räumlichkeiten der ehemaligen Fachhochschule für Finanzen.

Die entsprechenden finanziellen Mittel zur Anmietung der notwendigen Räumlichkeiten werden im Haushalt jährlich ab 2020 zur Verfügung gestellt.


Haushaltsrechtliche Auswirkungen:

 

Die Mietkosten für die Anmietung der Räumlichkeiten  (z.Zt. 19.956,00 €) werden ab dem Haushaltsjahr 2020 jährlich eingeplant.

Entsprechend der im Sachverhalt dargestellten und unter Berücksichtigung der Gegenrechnung (10.330,25 €) beträgt der Mehraufwand pro jahr ca. 9.626,00 €