Betreff
Verpflichtung der Beisitzer/ Beisitzerin des Wahlausschusses
Vorlage
942/2014-2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Für die im Jahr 2020 durchzuführende Kommunalwahl hat der Rat der Stadt Brakel in seiner Sitzung am 17.06.2014 einen Wahlausschuss gebildet, der aus örtlichen Wahlleiter (Hauptverwaltungsbeamter) kraft Gesetzes als Vorsitzendem und 6 Beisitzern/ Beisitzerinnen besteht.

 

Gem. § 6 Abs. 3 Kommunalwahlordnung (KWahlO) verpflichtet der Vorsitzende die Beisitzer/ Beisitzerinnen zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.

 

Über den Vollzug der Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.