a) Fortschreibung der Prioritätenliste
b) Anmeldung von Maßnahmen für das Programmjahr 2020
Sachverhalt:
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG) hat die Fördergrundsätze „Dorferneuerung 2020“ veröffentlich. Es zielt auf die nachhaltige und langfristige Sicherung und Entwicklung der dörflichen bzw. ortsteilspezifischen Siedlungsstrukturen als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume ab, wie z.B.
·
die Schaffung von Orten und Gebäuden der
Begegnung und des sozialen Austausches, damit bürgerschaftliches und
ehrenamtlichen Engagement Raum findet,
·
die Sicherung der Grundversorgung der
lokalen Bevölkerung,
·
die Behebung städtebaulicher Missstände,
die das Ortsbild beeinträchtigen und
·
die Sicherung ortsbildprägender Bausubstanz
als Ankerpunkt regionaler Identität.
a) Fortschreibung der Prioritätenliste
Im Rahmen der Erstellung des Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) wurde durch den Rat der Stadt Brakel am 05.12.2017 eine Prioritätenliste (Anlage 1) mit Einzelmaßnahmen für das Jahr 2018 beschlossen. Da im Jahr 2018 keine Förderung erfolgte, wurden für die Einzelmaßnahmen Nr. 1 bis 4 im Jahr 2019 erneut Fördermittel aus dem Programm „Dorferneuerung 2019“ beantragt und bewilligt. Lt. der Prioritätenliste folgen nun folgende Maßnahmen:
·
Meinolfushalle Bellersen – Bedarfsgerechter
Umbau
·
Bündelung von Maßnahmen im
Dorfgemeinschaftshaus Riesel
Da durch den Bezirksausschuss Bellersen signalisiert wurde, dass das Projekt „Haus Krus – ein Ort mit Geschichte(n)“ (Förderprogramm Heimat-Zeugnis) erste Priorität hat, soll der Umbau der Meinolfushalle vorerst zurückgestellt werden. Es wird daher vorgeschlagen, dass von den nachfolgend ausgewiesenen Einzelmaßnahmen die folgenden Maßnahmen in der Prioritätenliste (Anlage 2) hochgestuft und Fördermittel aus dem Programm „Dorferneuerung 2020“ beantragt werden:
·
Dorfgemeinschaftshaus Beller
·
Umgestaltung des Dorfplatzes in Auenhausen
·
Umgestaltung des Dorfplatzes in Frohnhausen
b) Anmeldung von Maßnahmen für das
Programmjahr 2020
Entsprechende Pläne und Kostenberechnungen wurden für die vier Einzelmaßnahmen durch Planungsbüros und Architekten erstellt.
Für das Programmjahr 2020 werden bei einer geplanten Förderung von 65 % die Bewilligung für folgende Einzelmaßnahmen beantragt:
Einzelmaßnahme |
Zuwendungs-fähige Ausgaben |
Zuwendung (65 %) |
Eigenanteil (35 %) |
Teilsanierung des
Dorfgemein-schaftshaus Riesel |
165.960,26 € |
107.874,17 € |
58.086,09 € |
Erweiterung des
Dorfgemein-schaftshaus Beller |
140.555,84 € |
91.361,30 € |
49.194,54 € |
Umgestaltung des
Dorfplatzes in Auenhausen |
145.420,00 € |
94.523,00 € |
50.897,00 € |
Umgestaltung des
Dorfplatzes in Frohnhausen |
200.640,00 € |
130.416,00 € |
70.224,00 € |
Gesamt |
652.576,10 € |
424.174,47 € |
228.401,63 € |
Anlagen:
· Anlage 1: Prioritätenliste IKEK 2017
· Anlage 2: Prioritätenliste IKEK 2019
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss beschließt
a)
die Prioritätenliste entsprechend der
Anlage 2 zu ändern und
b)
für die nachstehend aufgeführten
Einzelmaßnahmen für das Programm-jahr 2020 einen Zuschussantrag zu stellen:
Einzelmaßnahme |
Zuwendungs-fähige
Ausgaben |
Zuwendung (65 %) |
Eigenanteil (35 %) |
Teilsanierung des
Dorfgemein-schaftshaus Riesel |
165.960,26 € |
107.874,17 € |
58.086,09 € |
Erweiterung des
Dorfgemein-schaftshaus Beller |
140.555,84 € |
91.361,30 € |
49.194,54 € |
Umgestaltung des
Dorfplatzes in Auenhausen |
145.420,00 € |
94.523,00 € |
50.897,00 € |
Umgestaltung des
Dorfplatzes in Frohnhausen |
200.640,00 € |
130.416,00 € |
70.224,00 € |
Gesamt |
652.576,10 € |
424.174,47 € |
228.401,63 € |
Haushaltsrechtliche
Auswirkungen:
Die vorgenannten Ausgaben werden unter Zugrundelegung des Fördersatzes von 65 % bereitgehalten.