a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Beschluss des Durchführungsvertrags
c. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 04.07.2018 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen (siehe Anlage: satzungsfähiger Planentwurf (Auszug); Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen werden).
Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Scoping) ist im sog. beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen worden.
Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange ist gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfs vom 11.06. bis 12.07.2019 einschließlich durchgeführt worden (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung nach BauGB).
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
Nachstehende Stellungnahmen im Sinne von Hinweisen, Anregungen und Bedenken sind vorgebracht worden (Anschreiben anbei):
Westnetz GmbH, Regiozentrum Münster, Rheda-Wiedenbrück
Es wird darauf hingewiesen, dass sich
innerhalb bzw. am Rande des Plangeltungsbereichs Gas- und Stromleitungen des
Versorgungsnetzes befinden. Maßnahmen, die den ordnungsgemäßen Bestand und
Betrieb der Leitungen beeinträchtigen oder gefährden, dürfen nicht vorgenommen
werden.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; ein unmittelbares Baugeschehen ist aus dem Bebauungsplan nicht herzuleiten, ebenso sind weder Ausbau noch Anpflanzungen geplant.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt die Stellungnahme der Westnetz GmbH, Regiozentrum Münster, Rheda-Wiedenbrück zum Vorhandensein von Gas- und Stromleitungen des Versorgungsnetzes innerhalb bzw. am Rande des Plangeltungsbereichs aus v.g. Gründen zur Kenntnis.
Deutsche Telekom Technik GmbH
Diese weist darauf hin, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien ihres Unternehmens befinden. Deren Bestand und Betrieb müssen weiterhin gewährleistet bleiben. Bei der Bauausführung sind Beschädigungen zu vermeiden und aus betrieblichen Gründen der ungehinderte Zugang jederzeit sicherzustellen.
Die Verwaltung schlägt vor, diese Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen; ein unmittelbares Baugeschehen ist aus dem Bebauungsplan nicht herzuleiten.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss nimmt den Hinweis der Deutsche Telekom Technik GmbH zum Vorhandensein von Telekommunikationslinien im Planbereich aus v.g. Gründen zur Kenntnis.
b. Beschluss des Durchführungsvertrags
Da der Bebauungsplan identisch mit dem sog. Vorhaben- und Erschließungsplan ist, verbleibt als letztes Regelungsinstrument der Durchführungsvertrag, mit dem sich der Träger des Vorhabens gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB verpflichtet, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen. Auch Details der Realisierung des Vorhabens werden hier festgelegt, sofern sie die Ausführung konkretisieren und den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht widersprechen (Vertragskopie anbei).
c. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 - 1. Änderung „Feriendorf Bellersen“ mit teilweiser Aufhebung im Stadtbezirk Brakel-Bellersen gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Süden der Ortschaft Bellersen, westlich der „Meinolfusstraße“ und südlich des „Schlingweges“.
Er ist Teil der Gemarkung Bellersen und umfasst in der Flur 3 die Flurstücke 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 159, 158, 157, 156, 154, 160, 161, 155, 79, 80, 137 und 138.