Betreff
Bebauungsplan Nr. 3a - 2. Änderung in der Kernstadt Brakel
a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung
b. Satzungsbeschluss(vorschlag)
Vorlage
318/2014-2020/5
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 02.04.2019 beschlossen, den im Betreff genannten Bauleitplan aufzustellen (siehe Anlage: satzungsfähiger Planentwurf (Auszug); Original kann in der Verwaltung, Büro 35, eingesehen werden).

 

Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung (Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden/ Scoping) ist im sog. beschleunigten Verfahren nach Baugesetzbuch (BauGB) abgesehen worden.

 

Die herkömmliche Beteiligung der Behörden/ Träger öffentlicher Belange ist gleichzeitig mit der Offenlegung des Planentwurfs vom 12.08. bis 13.09.2019 einschließlich durchgeführt worden (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung nach BauGB).

 

 

a. Beratung von Stellungnahmen aus der Offenlegung incl. Behördenbeteiligung

 

keine bis zum Redaktionsschluss (ggf. später eingehende Stellungnahmen werden als Tischvorlage bzw. dem Rat der Stadt vorgelegt)

 

 

b. Satzungsbeschluss(vorschlag)


Beschlussvorschlag:

 

Der Bauausschuss schlägt dem Rat vor, den Bebauungsplan Nr. 3a - 2. Änderung in der Kernstadt Brakel gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung zu beschließen.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich im Westen der Kernstadt Brakel, südlich des Bohlenwegs.

Er ist Teil der Gemarkung Brakel und umfasst in der Flur 52 das Flurstück 56.